Österreich

Taxler stach Lebensgefährtin nieder - 12 Jahre Haft

Heute Redaktion
Teilen

Zu zwölf Jahren Haft wegen Mordversuchs wurde ein 57-jähriger Wiener am Freitag am Straflandesgericht verurteilt. Er hatte im Streit seine 35-jährige Lebensgefährtin brutal niedergestochen. Laut Staatsanwaltschaft rettete der elfjährige Sohn seiner Mutter das Leben, indem er von hinten mehrmals auf den Mann einstach.

Zu zwölf Jahren Haft wegen Mordversuchs wurde ein 57-jähriger Wiener am Freitag am Straflandesgericht verurteilt. Er hatte . Laut Staatsanwaltschaft rettete der elfjährige Sohn seiner Mutter das Leben, indem er von hinten mehrmals auf den Mann einstach.

Zu dem blutigen Familiendrama war es Mitte April in einer Gemeindebau-Wohnung in Wien-Leopoldstadt gekommen. Der genaue Ablauf ist noch immer nicht restlos geklärt. Offenbar aus Eifersucht prügelte der 57-Jährige aber zunächst auf seine Lebensgefährtin ein. Laut Verteidiger verteidigte sich die Frau zunächst mit einem Messer und verletzte den Angeklagten im Brustbereich, was die Frau aber vor Gericht bestritt.

Sicher ist, dass der Taxilenker anschließend selbst mit einem Messer auf die Frau losging und auf sie einstach. Da ging der elfjährige Sohn der 35-Jährigen dazwischen, stach dem Mann in den Rücken und sorgte so dafür, dass er von der Verletzten abließ. Anschließend flüchtete der Bub aus der Wohnung zu Nachbarn, die den Streit gehört hatten. Auch die Frau fand dort Zuflucht bis die Polizei eintraf.

Klinge brach bei Kopfstich ab

Die Frau wurde wie durch ein Wunder nicht lebensgefährlich verletzt, obwohl der Mann ihr dreimal in den Schädel gestochen hatte. Dabei war die Klinge des Messers abgebrochen und ein Teil im Schädelknochen stecken geblieben. Der Mann war blutüberströmt am Parkplatz vor dem Wohnhaus zusammengebrochen und musste auf der Intensivstation behandelt werden.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten mit 5 zu 3 Stimmen des Mordversuchs schuldig. Die Anklage gegen die 35-Jährige und ihren elfjährigen Sohn wurde fallengelassen. Das Urteil von zwölf Jahren Haft ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung erbat sich Bedenkzeit.