Zwei Zwillingsbrüder aus einem linken Promi-Elternhaus – nennen wir sie Alex und Beat* – begingen in Zürich folgenschwere Gewalttaten. Weil Alex zum Zeitpunkt seiner Tat nicht volljährig war, kam er nach einer Untersuchungshaft von nur zwei Tagen frei. Dabei hat er mit seinen Fausthieben das Leben eines Mannes für immer verändert, wie der "Tages-Anzeiger (Bezahlartikel) schreibt. Beat hingegen war bereits volljährig, als er ein jugendliches Opfer mit Messerstichen lebensgefährlich verletzte – er muss für mehrere Jahre hinter Gitter. Der Fall wirft Fragen darüber auf, wie das Schweizer Justizsystem mit jugendlichen Tätern und ihren Opfern umgehen soll.
Der Fall von Alex geht ins Jahr 2015 zurück. Am Abend des 8. September schlug er einem 64-jährigen Mann im Zürcher Klopstockpark die Faust so heftig ins Gesicht, dass dieser schwere Gehirnverletzungen davonträgt. Der Mann ist fortan auf externe Hilfe angewiesen und kann nicht mehr arbeiten. Er kann sich nicht an den Vorfall erinnern, weswegen sich die späteren Gerichtsentscheide vor allem an Alex’ Aussagen orientieren werden.
Laut Alex onanierte der Mann an jenem Abend im Park. Er fühlte sich bedroht, rief die Polizei. Diese ließ auf sich warten. Später habe der Mann seinen Penis vor Alex’ Augen entblößt und massiert – dabei habe er ihn zudem "böse angelacht". Alex malt sich nach eigenen Aussagen alles Mögliche aus – dass der 64-Jährige ihn "verschleppen, vergewaltigen, abstechen oder zusammenschlagen" könnte. Alex möchte dem Mann seine Meinung sagen, dass er nicht schwul sei. Als der Mann eine "Packbewegung" in seine Richtung gemacht habe, schlug er mit aller Härte zu – mehrfach.
Was an jenem Abend wirklich passiert ist, ist wegen der einseitigen Darstellung schwer zu rekonstruieren. In einem psychiatrischen Gutachten wird später auch erwogen, dass Alex’ Cannabiskonsum dessen Angst verstärkt haben könnte. Fest steht, dass der Mann Knochenbrüche ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitt und in der Folge mehrere Monate im Koma lag. Er ist bis heute in sämtlichen Alltagsaktivitäten eingeschränkt, benötigt Hilfe und Pflege von Frau und Kindern.
Alex musste nach seiner Tat für zwei Tage in Untersuchungshaft. Da er erst sieben Wochen später volljährig wurde und das Jugendstrafrecht "Schutz und Erziehung" der Jugendlichen zum Ziel hat – Ziel ist in erster Linie die Resozialisierung der Täter – blieb es auch dabei. Er bekommt nur vier Monate bedingten Freiheitsentzug, wie das Bundesgericht im April dieses Jahres ein Urteil der Vorinstanz bestätigte.
Der Fall befeuert die laufende Debatte um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Eine solch milde Strafe für eine folgenschwere Tat sei für die Opfer oft retraumatisierend, sagte Gerichtspsychiater Frank Urbaniok jüngst in einem Podcast des "Tages-Anzeiger" (Bezahlartikel).
Zynisch wird der vorliegende Fall durch einen Kinofilm, den Alex’ Eltern mit ihm und seinem Zwillingsbruder über das Familienleben mit den Teenagern gedreht haben. Die Brüder inszenieren sich im Film als harmlose Jugendliche, was für das 64-jährige Opfer und dessen Familie wie Hohn wirken musste. Dass Alex das Leben eines erwachsenen Mannes zerstört hat, wird im Film nicht angesprochen. Dabei heißt es, der Film sei teilweise Fiktion, teilweise am tatsächlichen Familienleben angelehnt.
Die Anwältin des Opfers sagt, die Familie habe sich "keine drakonische Strafe" gewünscht. Der Kinofilm habe jedoch eine zusätzliche Demütigung dargestellt. Stattdessen hätte es geholfen, wenn der junge Mann ihrem Klienten in die Augen geschaut und seinen Fehler eingestanden hätte.
Alex’ Vater verteidigt seinen Sohn gegenüber dem "Tages-Anzeiger": "2019, als der Film hergestellt und gezeigt wurde, lag der Vorfall fast vier Jahre zurück. Mein minderjähriger Sohn wurde von einem Mann Mitte sechzig massiv sexuell bedrängt. Alle Gerichtsinstanzen haben die Notwehrsituation bestätigt, unterschiedlich beurteilt wurde die Frage, ob die Abwehrhandlung in der Intensität noch zulässig war."
Er wehrt sich auch gegen den Vorwurf, die Öffentlichkeit sei mit dem Film in die Irre geführt worden. Es handle sich um einen Spielfilm im Genre der Komödie, nicht um eine Dokumentation.
* Namen der Redaktion bekannt und geändert