Österreich

Teenie-Mord: 16-Jähriger zurechnungsfähig

Heute Redaktion
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Ein 17-Jähriger, dem vorgeworfen wird, im November in Braunau seinen 16-jährigen Schulfreund mit 20 Messerstichen getötet zu haben, ehe er einen Selbstmordversuch unternahm, war laut psychiatrischem Gutachten zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig. Er bleibe weiterhin dabei, dass er sich an nichts erinnern könne. Die Ermittlungsergebnisse ließen den Schluss zu, dass das wenigstens teilweise eine Schutzbehauptung sei, so die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis am Mittwoch.



Es sei davon auszugehen, dass der 17-Jährige den Mord an seinem Freund seit längerem geplant habe. Er habe sich mehrere Tage vor der Tat im Internet wiederholt mit Themen wie "Mord aus Liebeskummer", "Jugendstrafe für Mord in Österreich" oder "Was passiert, wenn ein Mensch stirbt" beschäftigt. Er könne sich auch daran nicht erinnern, soll der Beschuldigte dazu gesagt haben. Eine Blutanalyse ergab, dass der Bursch zum Tatzeitpunkt weder alkohol- noch suchtmittelbeeinträchtigt war.

Mord mit Messern und Hammer
Der Mord sei mit zwei größeren Messern und einem Hammer ausgeführt worden. Der Täter habe das Opfer niedergeschlagen und ihm dann 20 bis 30 Stich- und Schnittverletzungen am gesamten Körper zugefügt, hieß es in einer Aussendung der Staatsanwaltschaft. Die beiden Burschen hatten am Abend des 20. November gemeinsam gelernt. Sie waren dabei allein in der Wohnung der Großmutter des Beschuldigten. Um 19.30 Uhr rief der 17-Jährige die Polizei, weil er sich verletzt habe.

Motiv Eifersucht und Verlustangst
Als wahrscheinlichstes Motiv nannte die Staatsanwaltschaft ausgeprägte Eifersucht und damit verbundene Verlustangst. Dritte Personen dürften dabei und auch bei der Tat selbst keine Rolle gespielt haben. Der Anwalt des 17-Jährigen, Franz Essl, sprach gegenüber der APA von einer intensiven Freundschaft seines Mandanten mit dem Opfer. Es habe aber keine sexuelle Komponente gegeben.

Gefahr für Dritte
Im Gutachten, das schriftlich noch nicht vorliegt, wurden auch erhebliche Persönlichkeitsstörungen diagnostiziert. Dadurch sei eine Gefährlichkeit für Dritte gegeben und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher indiziert. Organische Hirnerkrankungen wurden nicht festgestellt, hieß es.

Noch kein Termin für Verhandlung
Der Beschuldigte sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. Über den Inhalt einer Anklageerhebung sei nun zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft werde sowohl die Bestrafung des Jugendlichen als auch seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen, so die Behörde. Dem 17-Jährigen droht nach dem Jugendgerichtsgesetz für Mord eine Strafe von einem bis zu 15 Jahren. Die Hauptverhandlung vor dem Jugendgeschworenengericht im Landesgericht Ried könnte - wie vom Anwalt beantragt - unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Der Termin sei derzeit noch nicht abschätzbar.
APA/red.