Rapper Sean "Diddy" Combs (55) hat am Dienstag einen kleinen Triumph in seinem Rechtsstreit erreicht. Das Gericht hat einen Großteil der Vorwürfe, die Musikproduzent Rodney Jones erhoben hat, abgewiesen.
Gerichtsdokumente, die "TMZ" und "People" vorliegen, zeigen, dass fünf der neun Anschuldigungen von Jones nicht Teil des Prozesses gegen Diddy sein werden. In den abgewiesenen Klagen geht es um Korruptionsvorwürfe, emotionale Unterdrückung und Vertragsbrüche. Unter anderem warf Jones Diddy vor, er wurde für seine Arbeit am "Love"-Album nicht bezahlt. Zudem wurde eine Menschenhandelsklage gegen Diddys Firma "Combs Global" zurückgewiesen.
Der Anwalt von Rodney Jones wurde gar vom Richter ermahnt. Seine eingereichten Klagen wiesen Qualitätsmängel auf. Der Prozess wird dennoch unverändert stattfinden. Die schwerwiegenden Vorwürfe sexuellen Missbrauchs bleiben bestehen.
Rodney Jones war einer der ersten Personen, die Diddy letztes Jahr anklagten. In seiner 105-seitigen Klage wirft er dem selbsternannten "Bad Boy for Life" den Handel und Konsum von Ecstasy, Kokain und Ketamin, Waffenhandel und das Fordern minderjähriger Prostituierter vor.
Unterdessen werden dem 55-Jährigen von über 120 Personen sexueller Missbrauch, Gewalt und/oder die Verabreichung von Drogen vorgeworfen. Gemäß dem US-Magazin "Vulture" werden insgesamt 62 Klagen Teil der Verhandlungen vor dem Zivilgericht sein.
Die Vorfälle sollen sich über Jahre erstreckt haben. So sollen die Misshandlungen in den 90ern gestartet haben, der jüngste Vorfall soll 2022 stattgefunden haben. Das jüngste Opfer soll zur Zeit des Übergriffs zehn Jahre alt gewesen sein. Zusätzlich zu den 62 Zivilklagen muss sich der Rap-Mogul in vier Fällen vor dem Bundesgericht verantworten. Diddy plädiert in allen Punkten auf nicht schuldig. Er sitzt bis zum Prozessstart am 5. Mai in New York in Untersuchungshaft.