Österreich

Telefonkeiler: Rücktritt von Verträgen möglich

Heute Redaktion
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Ein unerwarteter Anruf – und schon hatte Josef W. aus Lilienfeld Nahrungsergänzungsmittel um mehrere hundert Euro bestellt. Der Pensionist fragt: „Kann man von so einem Vertrag zurücktreten?"

Überraschende Werbeanrufe enden immer wieder mit unüberlegten telefonischen Vertragsabschlüssen, die man kurz darauf auch schon wieder bereut. Doch Verbraucher können sich zur Wehr setzen!

„Handelt es sich um Verträge über Dienstleistungen, sind diese erst rechtswirksam, wenn Sie das Angebot des Verkäufers schriftlich annehmen", weiß AK-Konsumentenschützerin Isabella Mittelstrasser, „Verträge über Waren hingegen sind zwar grundsätzlich gültig, doch können Sie innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten."

Wieser: "Vorsicht geboten"

„Bei überraschenden Werbeanrufen und Vertragsabschlüssen am Telefon ist Vorsicht geboten. Die Experten der AK Niederösterreich beraten Sie dazu gerne", so AK Niederösterreich-Chef Markus Wieser.

Für weitere Fragen ist die AK-Konsumentenberatung unter 05 7171-23000 erreichbar.

 (nit)

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