Wirtschaft

Telekom-V-Prozess: Alle 4 Angeklagten gehen frei

Heute Redaktion
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Im Telekom-V-Prozess um den Verkauf der Schillerplatz-Immobilie sind die vier Beschuldigten am Freitagabend im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Die Ex-Telekom-Vorstände Heinz Sundt und Stefano Colombo sowie Ex-ÖBB-Chef Martin Huber und seine Ehefrau waren angeklagt, die Telekom Austria durch Untreue bzw. Beihilfe geschädigt zu haben.

Im sind die vier Beschuldigten am Freitagabend im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Die Ex-Telekom-Vorstände Heinz Sundt und Stefano Colombo sowie Ex-ÖBB-Chef Martin Huber und seine Ehefrau waren angeklagt, die Telekom Austria durch Untreue bzw. Beihilfe geschädigt zu haben.

Richterin Claudia Moravec-Loidolt begründete den Freispruch damit, dass ein wissentlicher Befugnismissbrauch von Sundt und Colombo mit Schädigungsvorsatz nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte. "Bloße Vermutungen sind im Strafverfahren nicht statthaft", so die Richterin.

Zwei Zeugen waren krank

Ausreichende Beweise oder eine geschlossene Indizienkette für Untreue in dem Verfahren um den Kauf der Telekom-Immobilie Schillerplatz 4 durch Huber und seine Ehefrau habe es nicht gegeben. Zwei wesentliche Zeugen waren aus gesundheitlichen Gründen nicht vernehmungsfähig. 

Ein Indiz für ein allfälliges Untreueverhalten sei, dass der Kaufpreis vom ersten Angebot an gleichgeblieben sei. Hier hätten sich die Angeklagten auf eine Schätzung des - mittlerweile erkrankten - Leiter der Immobilienabteilung berufen, der dazu nie vom Gericht vernommen werden konnte. Deren Aussagen waren also nicht zu widerlegen.

Wert unterschiedlich geschätzt

Dass der Kaufpreis von 5,4 Mio. Euro zu gering gewesen sei, habe sich durch Zeugen und Gutachten nicht erhärtet. Es sei ein schwieriges Objekt gewesen, daher seien die Schätzungen weit auseinander gelegen. Dass der Käufer erst ein halbes Jahr nach dem Verkäufer den Kaufvertrag unterschrieben hat, könnte man als Indiz gegen die Angeklagten sehen, Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten habe es aber nicht gegeben. Mögliche Absprachen "blieben im Dunkeln", so die Richterin.

Dass Sundt "drei oder vier Tage" vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen das Verkaufsangebot unterschrieben hat, sei zu hinterfragen. "Es gab Indizien, die dafür sprechen, dass es hier allenfalls ein Untreueverhalten gegeben hätte, aber diese Indizien reichen nicht aus."

Der Staatsanwalt meldete gegen die Freisprüche umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an.

Betrugsverdacht gegen Huber noch offen

Für Huber ist die Sache noch nicht ganz ausgestanden. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes auf schweren Betrug. Der Staatsanwalt wirft Huber vor, als damaliger ÖBB-Vorstand dem Aufsichtsrat verschwiegen zu haben, dass er - über einen Treuhänder verdeckt - mit 75 Prozent an der Schillerplatz 4 Projektentwicklungs GmbH beteiligt und dort faktischer Geschäftsführer war. Dadurch konnte er sich sein Ausscheiden von der Staatsbahn mit 820.000 Euro versüßen lassen, bei einer eventuellen Entlassung wegen Falschinformation wäre dieses Zuckerl weggefallen.

Huber hat die falsche Angabe zu seinem Beteiligungsverhältnis bereits in der Einvernahme durch die Behörden eingestanden.

Nachdem sich die ÖBB geweigert hatten, einen Teil der Abfertigung zu zahlen, zog Huber vor Gericht, im Jahr 2009 wurde ein Vergleich erzielt. Huber hatte rund 836.000 Euro eingeklagt, bekommen hat er rund 306.000 Euro. Mitsamt weiteren Ansprüchen erhielt Huber unterm Strich 820.000 Euro.