Auf der Autobahn übersieht man schnell mal ein Tempolimit-Schild - vor allem, wenn es nur auf einer Seite steht. Viele Autofahrer glauben fälschlicherweise, dass ein rechts aufgestelltes Schild auch nur für die rechte Fahrspur gilt.
Das kann ein teurer Irrtum werden. Denn laut Straßenverkehrsordnung reicht es aus, wenn Schilder nur rechts stehen - sie gelten trotzdem für alle Spuren.
Wie chip.de berichtet, wurde ein Autofahrer bei einer Tempokontrolle erwischt, weil er genau diesem Irrglauben erlag. Das Tempolimit-Schild auf der linken Seite war durch ein anderes Fahrzeug verdeckt, das rechte hielt er nur für seine Spur gültig.
Er wechselte auf die linke Spur, beschleunigte und wurde prompt geblitzt. Die Strafe: 600 Euro Bußgeld wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsübertretung und ein Monat Fahrverbot.
Laut Paragraph 39 Absatz 2 der deutschen StVO müssen Verkehrsschilder nicht beidseitig aufgestellt werden. Nur bei besonders gefährlichen Stellen sollten sie auf beiden Seiten stehen - aber das ist nicht immer der Fall.
Wer als Österreicher auf deutschen Autobahnen unterwegs ist, sollte diese Regel kennen. Unterschiedliche Tempolimits für einzelne Spuren werden nur über Schilderbrücken angezeigt - nicht durch seitlich aufgestellte Schilder.