Österreich

Temporäre Öffnung von Wiens Anrainerparkplätzen

Heute Redaktion
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Die Anwohnerparkplätze wie hier in der Rosenbursenstraße im Ersten Bezirk werden für den Wirtschaftsverkehr werktags zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr geöffnet.
Die Anwohnerparkplätze wie hier in der Rosenbursenstraße im Ersten Bezirk werden für den Wirtschaftsverkehr werktags zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr geöffnet.
Bild: Helmut Graf

Die Anwohnerparkzonen in neun Bezirken sollen tagsüber für Wirtschaftsbetriebe geöffnet werden. Für Verkehrsstadträtin Vassilakou ein "guter Kompromiss".

Die Anwohnerparkplätze werden für den Wirtschaftsverkehr werktags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr geöffnet. Das wurde heute von der Wiener Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) in einer Aussendung bekannt geben.

Die Öffnung betrifft jene Bezirke, die eigene Anrainerparkplätze geschaffen haben, konkret sind das der erste bis vierte Bezirk, der sechste bis neunte Bezirk sowie der zwölfte Wiener Gemeindebezirk.

Umsetzung der Kooperationspakets mit Wirtschaftkammer Wien

"Vor einigen Monaten haben Wirtschaftskammerpräsident Walter Ruck und ich das Kooperationspaket zwischen dem Verkehrsressort der Stadt Wien und der Wirtschaftskammer Wien öffentlich vorgestellt, darunter auch die geplante generelle Öffnung des AnwohnerInnenparkens von 8 Uhr bis 16 Uhr. Dagegen hat es eine breite ablehnende Haltung der betroffenen BezirksvorsteherInnen gegeben. Die darauffolgende Diskussion brachte keine Annäherung. Ich nehme die ablehnende Haltung der BezirksvorsteherInnen zur Kenntnis", erklärte Vassilakou.

Um die Stellplatzsituation in stark überparkten Bezirken für die Anwohner zu verbessern, wurden eigens für sie freigehaltene Parkplätze zur Verfügung gestellt.

Die Zonen werden durch Halte- und Parkverbotsschilder mit Zusatztafeln "ausgenommen Fahrzeuge mit Parkkleber für den ... Bezirk sowie Behinderte" ausgewiesen.

Das Abstellen von Fahrzeugen auf Anwohner-Parkplätzen ist nur mit gültigem Bewohner-Parkpickerl des jeweiligen Bezirkes möglich. Auch Fahrzeuge, die mit einem Behindertenausweis gemäß § 29b StVO gekennzeichnet sind, dürfen auf diesen Parkplätzen ohne Zusatzkosten parken.

Bewohner, die ein Parkpickerl besitzen, sind berechtigt, Anwohner-Parkplätze im gesamten Bezirk zu nutzen. Es gibt keine Sonder-Regelungen für Bezirksteile, Straßen oder Bereiche vor Häusern.

Derzeit gibt es Anrainer-Parkzonen in folgenden Bezirken: Innere Stadt, Leopoldstadt, Landstraße, Wieden, Mariahilf, Neubau, Josefstadt, Alsergrund und Meidling.

"Guter Kompromiss" für unterschiedliche Interessen

Mit der Entscheidung, die Parkplätze dennoch tagsüber für Wirtschaftstreibende zu öffnen, gehe Vassilakou den Weg des Kompromisses zwischen den Wünschen der Anrainer und jenen der Wirtschaft.

"Verkehrspolitik in einer Metropole bedeutet für mich möglichst den Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen zu suchen und zu finden", hält Vassilakou fest. Auf der einen Seite gebe es das berechtigte Anliegen der Anwohner in überparkten Gebieten auf Anwohnerparkzonen, um die Parkplatzsuche zu erleichtern.

Vor allem Handwerksbetriebe sollen profitieren

Auf der anderen Seite sei aber auch das Anliegen der Wiener Wirtschaft berechtigt, die sich eine Korrektur der für sie schwierigen Situation wünscht. "Gerade Handwerksbetriebe wie Maler, Glaser oder Fliesenleger sind darauf angewiesen, Material und Gerät transportieren zu können und benötigen zudem für die Dauer ihrer Arbeiten Abstellmöglichkeiten in zumutbarer Distanz zu ihren Kunden", erklärt die Stadträtin.

Noch steht nicht fest, ab wann die neue Regelung gültig sein wird, eine vorsichtige Schätzung ist für das Frühjahr 2018. Man sei derzeit im Prozess der Änderung der Verordnung, das brauche Zeit, erklärt Vassilakou-Sprecher Andreas Baur auf "Heute"-Anfrage.

Anwohner parken wie bisher

Fix ist aber, dass Anwohner so wie bisher rund um die Uhr in den Anwohnerparkzonen stehen können. Zusätzlich können die Parkzonen an Werktagen von 8 bis 16 Uhr von berechtigten Wirtschaftsbetrieben genutzt werden. Dazu zählen vor allem Handwerksbetriebe wie Glasereien, Elektriker, Fliesenleger oder Maler sowie Fahrzeugen des Fonds Soziales Wien und anerkannter Sozialunternehmen.

"Carsharing-Fahrzeuge sind weiterhin nicht zur Nutzung von AnwohnerInnenparkzonen berechtigt", so Vassilakou.

Wer künftig in den Anrainerparkzonen stehen darf

Berechtigt in den festgelegten Zeiten in den Anwohnerparkzonen stehen zu dürfen, sind nach der neuen Regelung:

- Betriebsfahrzeuge mit Betriebsstandortkarte

- Fahrzeuge mit Servicekarten für Betriebe

- Fahrzeuge der Heimhilfen des Fonds Soziales Wien und anerkannter Unternehmen

Zeitlich unbegrenzt in den Anwohnerparkzonen stehen dürfen wie bisher:

- Alle Fahrzeuge mit Parkkleber für den jeweiligen Bezirk

- Fahrzeuge für Behinderte

"Mit dieser Entscheidung kommt es zu einem vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner und den Interessen des Wirtschaftsstandorts, insbesondere der Wiener Produktions- und Handwerksbetriebe", betont Vassilakou.

Wirtschaftskammer Wien lobt Entscheidung

Für Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien ist heute verkündete Öffnung der Anwohnerparkzonen für den Wirtschaftsverkehr ein erster positiver Schritt, dem aber - wie mit der Stadt auch bereits vereinbart- die generelle Öffnung für alle von 8 bis 16 Uhr folgen müsse.

(lok)