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Tennis-Legende droht Haft – Becker schuldig gesprochen

Im Strafprozess gegen den ehemaligen Tennis-Star Boris Becker haben die Geschworenen den Deutschen in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden.

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Der Ex-Tennis-Star ist in mehreren Anklagepunkten schuldig gesprochen worden.
Der Ex-Tennis-Star ist in mehreren Anklagepunkten schuldig gesprochen worden.
IMAGO/ZUMA Wire

Im Londoner Strafprozess gegen Boris Becker haben die Geschworenen den deutschen Ex-Tennisstar in mehreren Punkten schuldig gesprochen. Der 54-Jährige habe seinem Insolvenzverwalter Mark Ford Teile seines Vermögens vorenthalten, entschied die Jury am Freitag. Becker könnte damit theoretisch eine Haftstrafe drohen. Das Strafmaß soll am 29. April verkündet werden. Becker verfolgte die Urteilsverkündung mit hochrotem Kopf. Er kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

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    Boris Becker und seine Freundin Lilian de Carvalho beim ersten Gerichtstermin in London.
    Boris Becker und seine Freundin Lilian de Carvalho beim ersten Gerichtstermin in London.
    picturedesk.com

    Becker war am 21. Juni 2017 gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt worden. Die Geschworenen kamen nun zu dem Schluss, dass er in vier von 24 Anklagepunkten entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht seinen gesamten Besitz offenlegte. Bei den Vorwürfen ging es um Konten und Immobilien sowie mehrere Trophäen, darunter den Wimbledon-Pokal von Beckers erstem Sieg bei dem wichtigen Grand-Slam-Turnier 1985.

    Becker habe vorsätzlich gehandelt

    Der einstige Ausnahmesportler hatte die Vorwürfe strikt zurückgewiesen. Er habe weder Zeit noch Expertise gehabt und finanzielle Fragen daher stets seinen Beratern überlassen, hatte Becker vor Gericht ausgesagt. Sein Anwalt Jonathan Laidlaw hatte ihn als naiv und faul dargestellt. Er sei zudem nicht rechtzeitig informiert worden, welche Pflichten er nach seiner Insolvenz hatte.

    Staatsanwältin Rebecca Chalkley schenkte seinen Angaben aber keinen Glauben. Becker habe vorsätzlich Geld auf andere Konten überwiesen, um es dem Zugriff seiner Insolvenzverwalter zu entziehen. Zudem habe er gewusst, dass er als Eigentümer mehrerer Immobilien eingetragen war, sagte sie in dem Verfahren.