Kärnten

Teppiche lösten sich auf – Frau verklagt Möbelhaus

Eine resolute Kärntnerin bestand auf ihrem Recht, mit Hilfe der Arbeiterkammer gelang ihr dies auch.

Clemens Pilz
Fadenscheinige Ausrede? Möbelhaus drückte sich vor Teppich-Retournahme.
Fadenscheinige Ausrede? Möbelhaus drückte sich vor Teppich-Retournahme.
unsplash

Als eine Kundin eines Möbelhauses kurz nach dem Kauf bemerkte, dass sich ihre beiden neuen Teppiche auflösten, wollte die Frau die Produkte zurückgeben. Doch die Reaktion des Unternehmens zog ihr den Boden unter den Füßen weg.

Da die Gewährleistung nach galt, wandte sich die Betroffene an den Kundenservice. Sie nahm im Tausch zwei Teppiche einer anderen Marke, die insgesamt 220 Euro weniger als die originalen Produkte kosteten. Den Differenzbetrag wollte sich die Frau rückerstatten lassen – doch beim Service biss sie auf Granit.

Von Service-Mitarbeiterin angeschnauzt

"Die verunsicherte Konsumentin wurde harsch von der Möbelhausmitarbeiterin aufgefordert, die Teppiche zu nehmen, oder sie bekommt gar nichts", sagt AK-Konsumentenschützerin Claudia Prettner. "Die junge Frau wandte sich an die Arbeiterkammer, denn es handelte sich eindeutig um einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung."

Klage brachte Erfolg

Dank der AK wendete sich die Angelegenheit für die Kärntnerin doch noch zum Guten: Sie klagte mit Erfolg. "Wenn die Ware mangelhaft ist, kann der Verbraucher entweder die Herstellung des mangelfreien Zustands verlangen, den Preis mindern oder den Vertrag auflösen laut Verbrauchergewährleistungsgesetz", so die Arbeiterkammer.