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Terror-Scherz kostet 26-Jährigen 90.000 Euro

Heute Redaktion
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M. Ö.* gab im Bus vor, am Handy einen Terroranschlag zu planen. Das Terror-Blutbad von Manchester war da noch keine Woche alt. Trotz milder Strafe kommt ihn die Aktion teuer zu stehen.

Der 26-jährige M. Ö.* wurde am Montag, 8. April, vom Schweizer Strafgericht Basel-Stadt zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 18 Euro verurteilt. Sie dürfte im Vergleich mit den rund 88.150 Euro Verfahrenskosten, die der Mann berappen muss, aber kaum ins Gewicht fallen.

Ö. tat am 27. Mai 2017 im Nachtbus von Basel nach Arisdorf so, als würde er am Handy einen Terroranschlag mit Giftgas, Sprengstoff und Waffen planen. Zeugen informierten die Polizei, und die Staatsanwaltschaft begann wegen Terror-Verdachts zu ermitteln.

Wollte er Angst und Schrecken verbreiten?

Es stellte sich heraus, dass Ö. kein Terrorist ist. Laut der Verbindungsdaten hatte er nur so getan, als würde er telefonieren. Seine Aktion, an die er sich am Montag nicht mehr erinnern wollte, brachte ihm dennoch eine Anzeige wegen Schreckung der Bevölkerung ein.

Fünf Tage zuvor hatte in der englischen Stadt Manchester ein Selbstmordattentäter nach einem Konzert von Popstar Ariana Grande 22 Personen und sich selber getötet sowie 139 weitere Menschen verletzt.

"Sich der Wirkung angesichts der vermehrt stattfindenden Terroranschläge bewusst, nahm es der Beschuldigte zumindest in Kauf, die Passagiere in Angst und Schrecken zu versetzen", schreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift.

Bruder erlitt bei Hausdurchsuchung Herzinfarkt

Für die Verteidigerin war hingegen klar, dass zusammenhanglose Aussagen nicht genug wären, um die Bevölkerung zu schrecken. Zudem habe die Sicherheitskamera des Busses eine ganz normale Fahrt aufgezeichnet.

Weiter kritisierte sie die Behörden, weil der Bruder des Beschuldigten bei der Hausdurchsuchung offenbar einen Herzinfarkt erlitt und auf der Notfallstation landete.

Schlussendlich forderte sie einen Freispruch für ihren Mandanten. Ö. sei auch bei Erfüllung des Tatbestands wegen krankheitsbedingter "verminderter Intelligenz" nicht schuldfähig.

Milde Strafe, hohe Kosten

Die Staatsanwaltschaft forderte für Ö. eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Einzelrichterin Dorrit Schleiminger zeigte sich gnädig und sprach lediglich eine bedingte Geldstrafe von gesamt 2.700 Euro aus.

"Vermutlich wollten Sie sich stark fühlen", sagte sie bei der Urteilsbegründung. Er habe es nicht geplant, sondern spontan eine "riesige Dummheit" begangen.

Den Terroralarm und die folgenden Untersuchungen konnte die Richterin aber nicht ungeschehen machen. "Die Behörden sind verpflichtet, es ernst zu nehmen", sagte sie. So bleibt Ö. auf den Verhandlungskosten von umgerechnet 88.151,82 Euro sitzen. Nachsatz der Richterin: "Ich bin mir sicher, Sie werden so etwas nie wieder tun."

*Name der Redaktion bekannt (las)