Ein Drogenhändler soll 100.000 Euro für einen tödlichen Autobomben-Anschlag auf Heinz-Christian Strache geboten haben – das berichtet die Tageszeitung "Kurier".
Die Justiz bestätigt ein laufendes Ermittlungsverfahren in der Causa, allerdings handelt es sich um einen "Verschlussakt".
Der Verdächtige saß im vergangenen Jahr in Wien in U-Haft – angeblich wegen eines Suchtgiftdelikts, illegalem Besitz einer Faustfeuerwaffe sowie einer weiteren verbotenen Waffe. Wie das Landesgericht Wien bestätigt, wurde er zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt.
"Erschütterung der politischen Grundstrukturen"
Im Haftprüfungs-Akt vom 15. Oktober 2018, der dem "Kurier" auszugsweise vorliegen soll, findet sich demnach folgender brisanter Passus: "Bujar B. steht im dringenden Verdacht, am 26. September 2018 versucht zu haben, eine Vertrauensperson dazu zu bestimmen, den Vizekanzler Heinz-Christian Strache durch Anbringen einer Autobombe zu töten".
Als Motiv wird "die Erschütterung der politischen Grundstrukturen der Republik Österreich" genannt. Erst kürzlich soll deshalb eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben.
Burja B. wird dabei von einem V-Mann des Verfassungsschutzes schwer belastet. Er solle ihm mehrfach 100.000 Euro angeboten haben und ihm darüber hinaus Orte genannt haben, an denen Strache sein Fahrzeug parkt.
Behörden zu Strache: "Nicht ernst zu nehmen"
Mittlerweile soll der Verdächtige wieder auf freien Fuß gesetzt worden sein. "Im Ermittlungsverfahren konnten bisher keine weiteren Beweismittel gefunden werden, die den Verdacht erhärten würden", wird Thomas Vecsey von der Staatsanwaltschaft Wien in dem Bericht zitiert.
Strache selbst hatte erst Anfang April von dem mutmaßlichen Mordauftrag erfahren, erklärt sein Anwalt Johann Pauer in einer schriftlichen Stellungnahme: "Auf Nachfrage bei den zuständigen Stellen wurde ihm mitgeteilt, dass dieser Umstand nicht ernst zu nehmen sei. Daher ist er umso überraschter, nunmehr von der Existenz eines Ermittlungsverfahrens Kenntnis zu erlangen."
"Er wird zur Rechenschaft gezogen"
Anwalt Wolfgang Blaschitz, der den Beschuldigten damals anwaltlich vertrat, dazu: "Wir werden uns diesen V-Mann jetzt vorknöpfen, er wird zur Rechenschaft gezogen. Es kann nicht sein, dass man Menschen so verleumdet."
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(re)