Wien

2,2 Millionen Euro zusätzlich für Wiener Terroropfer

Die Opfer des Wien-Terroranschlags erhalten nun doch höhere finanzielle Hilfe vom Staat.

Heute Redaktion
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Gedenkstätte für die Opfer des Terroranschlags vom 02. November 2020 in der Wiener Innenstadt
Gedenkstätte für die Opfer des Terroranschlags vom 02. November 2020 in der Wiener Innenstadt
Gerhard Wild / picturedesk.com

Wie Sozialminister Wolfgang Mückstein in einer Aussendung ankündigte, erhalten die Opfer des Terroranschlags vom 2. November 2020 zusätzliche finanzielle Hilfeleistungen in Höhe von 2,2 Millionen Euro. Dies wurde gemeinsam mit Sozialministerium, Finanzprokuratur und der Opferhilfeeinrichtung Weißer Ring ausgearbeitet.

Eine Kommission soll die Schmerzensgeldzahlungen für Verletzt und Hinterbliebene festlegen. Die Republik stellt einen Beitrag in Höhe von 2,2 Millionen Euro zur Verfügung.

Schmerzensgeld in 50 Fällen bereits zuerkannt

"Das menschliche Leid, das in Familien gebracht wurde, kann niemals wieder gut gemacht werden. Die Bundesregierung wird alles in ihrer Macht stehende tun, um Terrorismus und Gewalt mit allen gebotenen Mitteln konsequent zu bekämpfen und um derartige Anschläge in Zukunft zu verhindern. Sie ist sich auch ihrer Verantwortung gegenüber den Opfern und Hinterbliebenen des Terroranschlages bewusst. Neben der psychosozialen Betreuung der Opfer ist mir auch die finanzielle Hilfeleistung besonders wichtig", erklärt Sozialminister Dr. Wolfgang Mückstein.

Über das Verbrechensopfergesetz, das auch Opfern terroristischer Straftaten offensteht, konnten den Opfern bereits zahlreiche Hilfeleistungen zuerkannt werden, in mehr als 50 Fällen wurde vom Sozialministeriumservice auch ein Schmerzensgeld gewährt. "Es hat sich gezeigt, dass mit den Möglichkeiten des Verbrechensopfergesetzes allein nicht das Auslangen gefunden werden kann. Aus diesem Grund wurden in meinem Ressort verschiedene Optionen geprüft, um den Bedürfnissen der Opfer hier besser entsprechen zu können", so Mückstein.

Betrag kann bei Bedarf erhöht werden

Die Republik stellt daher für zusätzliche Hilfeleistungen der Opfer des Terroranschlages vom 2. November 2020 einen Betrag in Höhe von bis zu 2,2 Mio. Euro zur Verfügung, der bei Bedarf noch erhöht werden könnte. Aus diesen Mitteln kann Opfern, die eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben, eine zusätzliche Hilfeleistung zur Abgeltung der Schmerzen ausbezahlt werden.

Die Höhe dieses Schmerzensgeldes bemisst sich nach jenen Grundsätzen, wie sie auch im Falle von Klagen vor ordentlichen Gerichten zur Anwendung kommen. Darüber hinaus wurde Vorsorge getroffen, die Bestattungs- und Überführungskosten in tatsächlicher Höhe ersetzen zu können, heißt es in der Aussendung.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com