Österreich

Terrorprozess: Alle fünf Angeklagten wieder frei

Heute Redaktion
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Vier der Angeklagten am ersten Prozesstag in Sankt Pölten.
Vier der Angeklagten am ersten Prozesstag in Sankt Pölten.
Bild: Daniel Schreiner

Fortsetzung im Terrorprozess heute am Gericht St. Pölten: Ein 20-Jähriger wurde freigesprochen. Der Prozess gegen vier weitere Männer wurde vertagt.

Terrorprozess am Dienstag in der Landeshauptstadt: Ein 20-Jähriger wurde freigesprochen. Er ist vor der Verhandlung als einziger der fünf Angeklagten in U-Haft gesessen. Weil Zeugen nicht erschienen waren, wurde der Prozess gegen vier junge Männer (19 bis 24) vertagt – alle sind aber nun auf freiem Fuß.



Laut Anklage hatten die arbeitslosen Burschen sich für den radikalen Islam und den Kampf für den IS in Syrien interessiert, Treffen fanden auch im Gebetsraum im Spital St. Pölten statt.

Beim Prozessstart im Februar waren wie berichtet zwei Angeklagte zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden.

Den Angeklagten im Alter von 19 bis 24 Jahren werden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie das Verbrechen der kriminellen Organisation angelastet. Die Männer sollen geplant haben, 2017 nach Syrien zu reisen und sich dem bewaffneten Jihad aufseiten des Islamischen Staates (IS) anzuschließen.

Propaganda für den IS

Weiters wurde den Beschuldigten vorgeworfen, Propaganda für den IS verbreitet zu haben. U.a. sollen sie derartiges Material über WhatsApp verschickt haben. Die Gruppe soll laut Anklage auch Kontakt mit IS-Sympathisanten in Wien gehabt haben. Die meisten Angeklagten hatten die Vorwürfe zum Prozessauftakt bestritten. Nach Angaben ihrer Rechtsanwälte habe es keine konkreten Pläne für eine Reise nach Syrien gegeben.

Dem Erstangeklagten, der seit seiner Festnahme vor rund einem Jahr in U-Haft sitzt, wurde zudem ein geplanter Raubüberfall auf ein Waffengeschäft in St. Pölten angelastet, um an Waffen für den Kampf in Syrien zu kommen. Der 20-Jährige soll versucht haben, den anonymen Zeugen zur gemeinsamen Ausführung des Coups zu überreden. Dazu hatte der Verteidiger erklärt, es habe sich um eine "dumme Äußerung im Zuge eines Gespräches" gehandelt. (red)