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Tesla-Fahrer verlor Schein – weil er Wischer einstellte

Einem Fahrer wurde zum Verhängnis, dass das Scheibenwischertempo nur über einen Bildschirm bei Tesla-Fahrzeugen einstellbar ist.

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So sieht ein Tesla von innen aus. Viele der bekannten Hebel und Knöpfe fehlen, dafür ist ein großer Touchscreen installiert.
So sieht ein Tesla von innen aus. Viele der bekannten Hebel und Knöpfe fehlen, dafür ist ein großer Touchscreen installiert.
Reuters

Ein Tesla-Fahrer in Deutschland ist außer sich: Wie das Oberlandsgericht in Karlsruhe entschieden hat, muss der Autofahrer seinen Führerschein abgeben, nachdem er mit seinem Tesla im Regen einen Selbstunfall verursacht hat. Grund dafür ist, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls "von einem elektronischen Gerät abgelenkt" worden sei, wie es in den Gerichtsdokumenten heißt.

Bei diesem elektronischen Gerät handelte es sich allerdings nicht um das Smartphone des Autolenkers, sondern um den Touchscreen des Tesla. Wie der Fahrer angegeben hat, hat er versucht, aufgrund des starken Regens die Scheibenwischer-Geschwindigkeit im Auto anzupassen. Tatsächlich können in einem Tesla die Scheibenwischer zwar mittels Knopfdruck aktiviert werden, diese passen sich aber automatisch an die Stärke des Regens an. Will ein Fahrer die Geschwindigkeit der Wischer selbst regulieren, ist dies laut BBC nur über die Einstellungen innerhalb des Touchscreens möglich.

"Bildschirm gilt als elektronisches Gerät"

In den Gerichtsdokumenten heißt es weiter: "Aufgrund nicht angepasster Blickzuwendung auf den Bildschirm und der damit verbundenen Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen kam der Betroffene bei regennasser Fahrbahn und starkem Regen jedoch von der Fahrbahn nach rechts ab, fuhr in eine Böschung und kollidierte dort mit einem Netzknotenstationierungszeichen und mehreren Bäumen."

Aufgrund dieses Berichts entschied das Amtsgericht in Karlsruhe in erster Instanz, dass der Autofahrer die notwendige Sorgfalt und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr nicht aufgewiesen habe. Er hätte daher den Sachschaden vorhersehen und verhindern können. "In rechtlicher Sicht hat das Amtsgericht den im Tesla fest installierten Berührungsbildschirm (Touchscreen) als ein elektronisches Gerät angesehen."

Aus diesem Grund sei es gerechtfertigt, dem Fahrer für einen Monat lang seinen Schein zu entziehen. Der Tesla-Besitzer sah dies allerdings anders und zog das Urteil an das Oberlandesgericht weiter. Aber auch dort scheiterte er, und der Richter gab dem bereits gefällten Urteil recht. Auch wenn die Einstellungen bei einem Tesla auf einem Bildschirm vorgenommen werden müssen, müsse der Fahrer stets die volle Kontrolle über das Fahrzeug behalten, heißt es.

Wie ist die Situation in Österreich?

In Österreich gelten auf der Straße die gleichen Regeln für alle, also auch für Tesla-Fahrer. Das Stichwort dabei lautet "Ablenkung". Aufgabe des Lenkers ist es, sein Gefährt sicher für sich und andere durch den Verkehr zu bewegen. Daher darf man keine Verrichtungen vornehmen, die einen ablenken. Ein schneller, einzelner Tipp auf Navi und Co. sollte möglich sein. Das Eingeben eines neuen Fahrziels oder das Konfigurieren von Fahrzeugfunktionen in Untermenüs ist allerdings streng verboten.

Wer sich auch hierzulande so stark ablenken lässt, dass er nicht mehr sicher unterwegs ist oder gar einen Unfall verursacht, wird mit einem Organmandat an Ort und Stelle oder einer Anzeige bestraft. Letztere wird im Einzelfall vom zuständigen Gericht behandelt und die Strafe festgelegt. Zusätzlich kann in schweren Fällen ein Führerscheinentzug drohen, in leichten Fällen kann es bei einer Verwarnung bleiben.

    Laut Politesse sei ein Parkschein beim Tanken nicht nötig.
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