Österreich

Testamentfälscher-Urteile wegen Mängel aufgehoben

Heute Redaktion
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Der Dornbirner Testamentsfälscher-Prozess ist noch nicht zu Ende: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montag in der Dornbirner Testamentsfälscher-Affäre wegen Feststellungsmängel im erstinstanzlichen Urteil einige Urteile wieder aufgehoben. Nun muss weiter verhandelt werden.

Der Dornbirner s ist noch nicht zu Ende: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montag in der Affäre wegen Feststellungsmängel im erstinstanzlichen Urteil einige Urteile wieder aufgehoben. Nun muss weiter verhandelt werden.

Die Schuldsprüche wurden nach dem heutigen Prozesstag teilweise aufgehoben. Nur die Strafe eines 53-Jährigen, der zu drei Jahre Haft verurteilt wurde, konnte entgültig festgesetzt werden.

Feststellungsmängel gefunden

Doch bei sämtlichen Angeklagten hätten sich im Ersturteil Feststellungsmängel gefunden. Das Erstgericht habe sich in diesem Komplex bei einzelnen Fakten zu wenig mit der inneren Tatseite und der Frage auseinandergesetzt, inwieweit diese auf einen vorsätzlichen Befugnismissbrauch gerichtet war. In anderen Punkten wiederum müsse im zweiten Rechtsgang geklärt werden, ob es überhaupt zu einem konkreten Befugnismissbrauch gekommen war.

Deshalb prüft der OGH nun die Rechtsmittel der Fälle von sechs Verurteilten, bevor neue Urteile fallen können.