Niederösterreich

Teufel bringt Beschwerde gegen Ausreisekontrollen ein

Der FPÖ-Abgeordnete Reinhard Teufel bringt eine Individualbeschwerde ein, weil er seinen Wohnbezirk Scheibbs ohne 3-G-Nachweis nicht verlassen darf.

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Landtagsabgeordneter Reinhard Teufel
Landtagsabgeordneter Reinhard Teufel
FPÖ

Der Freiheitliche Reinhard Teufel will auch ohne 3-G-Nachweis seinen Wohnbezirk Scheibbs verlassen dürfen und hat daher eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen die seit 23. Oktober geltende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft eingebracht, durch die er seine verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsrechte verletzt sieht.

„Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum ausgerechnet der Bezirk Scheibbs eine ‚Coronahölle‘ sein soll“, sagte Teufel, der die Verordnung als „unsachlich“ bezeichnete, da justament die „Einreise“ von angrenzenden Bezirken in den Bezirk Scheibbs keinen Beschränkungen unterliege, also das Virus ständig wieder von außen neu eingeschleppt werden könne. Es mangele an einer klaren Ziel-Mittel-Relation bzw. an der Eignung der Verordnung, zu einer effektiven Bekämpfung der Pandemie beizutragen, argumentiert Teufel.

"Bezirk war nicht auffällig"

So sei der Bezirk Scheibbs zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung nicht auffällig gewesen. Es sei daher unter Berücksichtigung der Gesamtlage im ganzen Bundesgebiet nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet Scheibbs in Relation zu Restösterreich eine außerordentlich negative Entwicklung gezeigt hätte, die Ausreiseverbote auf Basis einer Grundrechts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung rechtfertigen könnten, betonte Teufel.

Er, Teufel, habe deswegen eine Individualbeschwerde beim VfGH gegen die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eingebracht und rechne fest damit, dass diese als gesetzeswidrig bzw. als verfassungswidrig aufgehoben werde. „Auch wenn die Richterbank am Verfassungsgerichtshof mit regierungsfreundlichen Verfassungsrechtlern besetzt ist, sollten dennoch die Grund- und Freiheitsrechte höher bewertet werden als die durch nichts gerechtfertigten Corona-Ängste einer Bezirkshauptmannschaft“, betonte Teufel.

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