Österreich

Therme: Vermieter muss Reparatur bezahlen

Heute Redaktion
13.09.2021, 15:21

„Gerade jetzt, wo es draußen schon so kalt ist, hat meine Heiztherme den Geist aufgegeben. Der Vermieter sagt, ich muss die neue bezahlen", schildert Wohnungsmieter Georg S. der AK. „Stimmt das wirklich?"

Das kommt ganz darauf an, wissen die Konsumentenschützer der AK Niederösterreich: „Wenn die Therme bereits beim Einzug Teil der Wohnung war und Sie für eine regelmäßige Wartung gesorgt haben, ist die Reparatur bzw. der Austausch auf ein neues Gerät Sache des Vermieters." Eine Ausnahme bilden nur gemietete Ein- und Zweifamilienhäuser: Hier lohnt sich der Blick in den Mietvertrag. Dort ist die Instandhaltung bzw. der Austausch defekter Geräte geregelt.

„Das Thema Wohnen beschäftigt die Menschen sehr. Haben auch Sie Fragen rund ums Kaufen und Mieten? Die AK-Wohnrechtsexperten helfen Ihnen kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

AK-Wohnrechtsberatung, Telefonnummer: 057171-23 333 oder per Mail: [email protected]

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