Wirtschaft

Thomas Cook: Sonderflüge für Niki-Kunden

Die Fluggesellschaft Niki hat einen gestellt und den Flugbetrieb eingestellt. Thomas Cook reagierte nun, um gestrandeten Fluggästen zu helfen.

Heute Redaktion
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Nach dem gestrigen Insolvenzantrag stellt die Fluglinie NIKI alle Flüge ein. Für betroffene Konsumenten/-innen, die den Flug direkt bei NIKI gebucht haben, bedeutet das den Verlust des Tickets bzw. des Kaufpreises. Etwaige Ersatzflüge müssen die Konsumenten/-innen selbst organisieren. Ansprüche können nur im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Wesentlich besser ist die Situation bei jenen, wo der Flug Teil einer Pauschalreise ist. Hier hat der Reiseveranstalter für Ersatzflüge zu sorgen.

Veranstaltergäste von Thomas Cook, mit Abflug am Donnerstag, 14. Dezember, wurden bereits auf andere Flüge umgebucht und entsprechend informiert. Gäste mit Abflug am 15. Dezember werden aktuell auf alternative Flüge umgebucht und im Laufe des Tages informiert.

+++ Bei der Niki-Belegschaft flossen Tränen +++

Für Reisende mit Abflug ab 16. Dezember hat Thomas Cook zusammen mit der konzerneigenen Fluglinie Condor und anderen Airlines einen alternativen Flugplan erstellt.

Diese Sondermaschinen werden Gäste in den Urlaub oder zurück nach Hause fliegen. Gäste in den Urlaubsgebieten werden von ihrer Reiseleitung entsprechend informiert.

Thomas Cook bittet alle Reisenden, sich frühzeitig an den Flughäfen einzufinden, da an den Service-Schaltern aufgrund eines erhöhten Gästeaufkommens mit längeren Wartezeiten zu rechnen sei. Auch Gäste mit Bahnanreise zum Flughafen wird empfohlen, auch wetterbedingt, rechtzeitig anzureisen.

Aktuelle Informationen für betroffene Gäste werden im Live Ticker unter www.thomascook.de und www.neckermann-reisen.at angezeigt.

22 Euro (!) für Anmeldung des Insolvenzverfahrens

Konsumenten, die hingegen einen Flug selbst buchen, z.B. online über Plattformen oder direkt bei der Fluglinie, erhalten im Insolvenzfall der Fluglinie nur eine geringe Quote des Ticketpreises oder gar keinen Ersatz. Wollen die Konsumenten zumindest die Chance auf Erhalt einer Quote wahren, müssen sie auch noch in die Anmeldung ihrer Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens investieren. Die Gebühr in Österreich beträgt derzeit 22 Euro. Die Chance, dass Fahrgäste mehr als zwei bis drei Euro aus der Insolvenzmasse zurückbekommen, ist gering.

Für die Niki-Belegschaft kam die vorweihnachtliche Hiobsbotschaft unerwartet, die Betriebsversammlung am Flughafen verlief "sehr emotional".

(red)

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