Haustiere

2023 – Das sind die Änderungen für Hundehalter in NÖ

Ab Mitte des Jahres 2023 tritt die neue Novelle des niederösterreichischen Hundehaltegesetzes in Kraft. 

Christine Kaltenecker
Im Jahr 2023 gibt es für Niederösterreicher einiges zu wissen bezüglich Hundehaltung. 
Im Jahr 2023 gibt es für Niederösterreicher einiges zu wissen bezüglich Hundehaltung. 
Getty Images/iStockphoto

Hundehalter aus Niederösterreich und vor allem jene die es noch werden wollen, müssen zukünftig - genauer gesagt, ab Juni 2023 - strengere Regeln beachten. Erst mit Ausbildung und erworbenem "Hundepass" ist die Haltung von maximal fünf Hunden pro Haushalt überhaupt erlaubt und auch die Haftpflichtversicherung muss pro Hund mindestens 725.000 Euro abdecken. "Heute" hat mit der Presstestelle des Niederösterreichischen Landesrats telefoniert.

Ab 01. Juni 2023

Folgende Änderungen für die Hundehaltung werden mit 01. Juni 2023 verpflichtend: 

1.
Niederösterreichischer Hundepass

Möchte man zukünftig in Niederösterreich einen Hund adoptieren, so ist jeder potenzielle Besitzer dazu angehalten, VOR der Anschaffung beim zuständigen Gemeindeamt zu erfragen, welcher Tierarzt ein einstündiges Gespräch führen und welche fachkundige Person (dies kann ein Experte im Hundetraining etc. sein) eine zweistündige Prüfung abnehmen kann. Diese Personen wurden von der jeweiligen Gemeinde autorisiert, den sogenannten NÖ-Hundepass zu bewilligen und auszustellen. Absolviert man diese Theorie-Stunden nicht, so ist die Hundehaltung in Niederösterreich verboten! 

Für Hunde die sich 2023 bereits im Besitz befinden, muss man jedoch nachträglich keine Prüfung ablegen. Der Hundepass gilt übrigens pro Person/Haushalt und nicht pro Hund. Soll heißen, auch wenn man einen Mehrhundehaushalt betreut, ist nur ein Pass erforderlich, ähnlich dem Führerschein. 

2.
Mehrhundehaushalt

Um das Tierwohl im Auge zu behalten und sogenanntes "Animal-Hording" zu vermeiden, setzt Niederösterreich auf eine Obergrenze in der Hundehaltung. Maximal fünf Hunde sind in einem Haushalt erlaubt. Ausnahmen wie Züchter, oder auch Personen die Arbeitshunde ausbilden sind selbstverständlich. Prinzipiell obliegt hier die Entscheidung einer Ausnahmeregel ebenfalls beim zuständigen Gemeindeamt. Hunde die bereits vor 2023 gehalten wurden, sind dieser Regel natürlich ausgenommen.  

3.
Haftpflichtversicherung

Die meisten Versicherungsunternehmen haben bereits vor einiger Zeit reagiert und die Standardtarife für die Haftpflichtversicherung eines Hundes angepasst und angehoben. Ab Juni 2023 ist also eine Haftplichtversicherung pro Hund mit der Mindesversicherungssumme von 725.000 Euro abzuschließen.