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Er streichelte die Stute, dann verging er sich an ihr

Ein Mann aus Liechtenstein musste sich am Dienstag vor Gericht verantworten. Er hatte sich mehrfach an einer Pferdestute sexuell vergangen.

Heute Redaktion
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In der Nacht schlich sich der Beschuldigte jeweils in den Stall, um zur Stute zu gelangen. "Anfangs habe er sie lediglich gestreichelt und sie ab und zu geritten", schreibt das "Vaterland". Doch dabei blieb es nicht. Mehrfach habe er sich auch an dem Tier sexuell vergangen. Das blieb nicht ohne Folgen für die Stute. Sie trug diverse Verletzungen davon.

Am Dienstag musste sich der Mann wegen Tierquälerei vor dem Landgericht in Vaduz, der Hauptstadt des Fürstentums Liechtenstein, verantworten. Die Öffentlichkeit durfte bei der Einvernahme des Beschuldigten nicht dabei sein.

Er will sich wieder hochkämpfen

Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 13.200 Euro. Dies bei einer Probezeit von drei Jahren. Dem Pferdebesitzer muss er 9.100 Euro zahlen. Das Gericht hält im Urteil auch fest, dass er die angefangene Therapie fortsetzen und das Gericht darüber auf dem Laufenden halten muss.

"Das alles tut mir sehr leid", so der Beschuldigte laut "Vaterland" am Ende der Verhandlung. Er sei am Boden – "tiefer kann ich nicht mehr sinken". Er hoffe nun auf eine zweite Chance, denn er wolle sich wieder hochkämpfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kein Einzelfall

Ebenfalls in Liechtenstein wurde im April diesen Jahres ein Schweizer zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der 38-Jährige war am 15. April von Tierhaltern auf frischer Tat ertappt worden, als er sich gerade an ihrer Eselstute verging.

Kürzlich kam es auch im Schweizer Thurgau zu einem sogar noch bizarreren Prozess. Ein Thurgauer Bauer und sein Sohn (30) mussten wegen diverser Vergehen am Bezirksgericht Weinfelden antraben. Unter anderem soll sich der jüngere Landwirt an verschiedensten Tieren sexuell vergangen haben.

Die Sache flog auf, als der Mann, bei dem Versuch, sich von einem 300-Kilo-Stier besteigen zu lassen, schwer verletzt wurde und notoperiert werden musste. Vor Gericht gab er die Taten zu, bestreitet jedoch, dass er die Würde der Tiere verletzt habe soll: "Der Schafbock jedenfalls hat freiwillig mitgemacht."