Österreich

Tierretterin: "Existenz kleiner Vereine bedroht"

Heute Redaktion
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Weiter Wirbel um das neue Tierschutzgesetz: Kleine Tierschutzvereine – wie "Animal Hope" haben Angst vor dem Aus. Denn: Für das Vermitteln von Tieren gelten strengere Auflagen.

Treuherzig schaut Joffi (zehn Jahre alt) in die Kamera. Die Schäfermischlingshündin hatte kein leichtes Leben. "Wir haben sie in einem unserer Tierheime in der Slowakei aufgepäppelt", erzählt Anna Luckmann, Leiterin des Vereins "Animal Hope". Die Hündin fand ein neues Zuhause. Als ihr Herrl vor ein paar Jahren starb, vermittelte "Animal Hope" nochmals einen neuen Besitzer. Joffi hatte Glück. „Wir holen die Hunde aus Tötungsstationen und pflegen sie", erzählt Luckmann. Nachsatz: "Wir wissen genau: Wir nehmen die Tiere oder sie werden eingeschläfert." Luckmann betreibt drei Tierheime in der Slowakei. Rund 30 Hunde pro Monat retten Luckmann und ihr Team vor dem sicheren Tod, etwa 20 Hunde pro Monat werden an neue Besitzer vermittelt.

Tierschützer verzweifelt: "Wurden überrumpelt"

Ein Problem: Das neue Tierschutzgesetz. Denn: Die Auflagen für das Vermitteln von Tieren wurden mit 1. Juli verschärft, das "öffentliche Feilbieten" ist verboten. Der Wiener Tierschutzverein spricht von einem "gesetzlichen Pfusch". Bei "Animal Hope" flatterte eine Strafverfügung über 600 € ins Haus. "Die Existenz kleiner Vereine ist bedroht", so Luckmann verzweifelt. Ein Hoffnungsschimmer: Die Stadt stellte die bereits verhängten Strafen "ruhend", bis 1. Juli 2018 läuft eine Übergangsfrist, in der die betroffenen Tierschützer die neuen Auflagen umsetzen können. Doch auch das ist nicht so einfach. "Wir sind alle berufstätig und helfen den Tieren ehrenamtlich", erklärt Luckmann. "Wir wurden einfach vor vollendete Tatsachen gestellt", fühlt sich Luckmann überrumpelt.

WTV fordert Aufheben der Strafen

Der Wiener Tierschutzverein findet überhaupt, dass das "Aussetzen von Strafen" nicht genug ist. "Es stellt sich zudem die Frage, was die Stadt Wien überhaupt damit meint, die Strafen werden vorläufig ausgesetzt? Wenn das bedeuten soll, dass sich die Behörde vorbehält, die Strafen jederzeit wieder einzufordern, sprich ein juristisches Damoklesschwert über der Existenz von Vereinen schwebt, dann ist eine geordnete Tierschutzarbeit nicht mehr möglich", so WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.

Der WTV fordert daher, dass die Strafen umgehend nach Paragraph 52a VstG aufgehoben werden. Hier würden "die gemeinnützigen Retterinnen und Retter kriminalisiert", so Petrovic. "Das schlägt dem Fass den Boden aus."

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