Niederösterreich

Tierschützer-Protest vor BH wegen "Kontrollversagen"

Der VGT ortet nach dem jüngsten "Schlacht-Skandal" ein "Kontrollversagen bei Schächtungen". Die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg kontert.

Erich Wessely
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VGT protestierte
VGT protestierte
VGT

Nach der Aufregung um Tierschlachtungen ohne Betäubung protestieren Tierschutzaktivisten des Vereins gegen Tierfabriken am Montag vor der BH Korneuburg und dem Landhaus in St. Pölten gegen "das Kontrollversagen bei Schächtungen". „Wenn die ohnehin schlechten Tierschutzbedingungen noch dazu nicht kontrolliert werden, dann ist der Skandal perfekt. So geschehen im Juli in einem niederösterreichischen Schlachthof,“ so VGT-Campaigner David Richter.

Im Rahmen des muslimischen Kurbanfestes fanden im Bezirk Korneuburg am 20. und 21. Juli behördlich gemeldete und von der Behörde genehmigte rituelle Schlachtungen (Schächtungen) statt. "Bei Schächtungen erfolgt die Betäubung (in diesem Betrieb mit einem Bolzenschussgerät) erst nach dem Kehlschnitt. Laut Gesetz muss das aber unmittelbar(!) danach passieren. Weiters ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass bei jeder einzelnen Tötung eine tierärztliche Kontrolle stattfinden muss", heißt es in der Aussendung des VGT.

Heimliche Videoaufnahmen

Den Tierschutzvereinen VGT und RespekTiere wurden heimlich aufgenommene Videoaufnahmen zur Verfügung gestellt. "Zu sehen ist hier, dass am 20.7. ein Tierarzt für zwei Stunden anwesend ist. Während dieser Zeit werden die Schafe nach dem Kehlschnitt betäubt. Sobald er auf den Videos nicht mehr zu sehen ist, wird gesetzeswidrig ohne Betäubung geschlachtet. Die Schafe verbluten bei vollem Bewusstsein.
Am 21.7. das gleiche Problem: die Tierärztin ist eine Stunde anwesend - doch dann ist sie nicht mehr zu sehen. Und wieder wird auf die Betäubung verzichtet. Ein klarer strafrechtlich relevanter Tierschutzverstoß", heißt es seitens der Tierschützer.

"Wieso sieht man den im Video nicht?"

"Laut Aussage der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg war ständig ein amtlicher Tierarzt anwesend", heißt es seitens des VGT. VGT-Kampagnenleiter David Richter fragt sich jedoch: „Wieso sieht man den oder die im Video nicht? Und warum wird nicht betäubt, sobald keine Kontrollperson mehr anwesend ist? Diese Fragen wollte oder konnte die Bezirkshauptmannschaft mir auch im direkten Austausch nicht beantworten.“

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    VGT protestierte
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    Seitens der Bezirkshauptmannschaft heißt es zu den Protestaktionen: „Der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg ist der aufgezeigte Fall bekannt. Für das rituelle Schlachten ohne Betäubung vor dem Blutentzug wurde nur für den Zeitraum des Kurbanfestes nach genauer Prüfung der Voraussetzungen unter Beachtung der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes eine Bewilligung erteilt. Für die Dauer der Schlachtungen hat ein amtlicher Tierarzt zur Überwachung anwesend zu sein. Der beauftragte amtliche Tierarzt ist nicht ident mit dem Amtstierarzt der Behörde. Eine durchgehende Kontrolle durch Amtstierärzte ist gesetzlich nicht vorgesehen.“

    "Wiederholt unangekündigte Kontrollen"

    Während des Kurbanfestes seien zusätzlich wiederholt unangekündigte Kontrollen durch die Amtstierärztin und Behördenvertreter vor Ort zur Überprüfung der erteilten Bewilligung und tierschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt. Bei sämtlichen unangemeldeten Kontrollen habe man den amtlichen Tierarzt in der Schlachthalle angetroffen und es sei kein Verdacht abzuleiten gewesen, dass Betäubungen nicht gesetzt worden seien, heißt es von der Bezirkshauptmannschaft.

    "Behörde ist Kontrollpflicht nachgekommen"

    „Nach Bekanntwerden von Verdachtsmomenten hat die Amtstierärztin noch am gleichen Tag eine Kontrolle durchgeführt und eine Sperre veranlasst“, hält Bezirkshauptfrau Waltraud Müllner-Toifl fest: „Außerdem hat die BH Korneuburg umgehend den Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Alle bekannten Vorwürfe und ob der amtliche Tierarzt durchgehend vor Ort war, ist nun Gegenstand der strafrechtlichen und behördlichen Ermittlungen, die noch im Laufen sind“.

    Und die Bezirkshauptfrau abschließend: „Die Behörde ist ihrer Kontrollpflicht jedenfalls nachgekommen. Wären bei den Kontrollen Verfehlungen festgestellt worden, wären sofort die notwendigen Maßnahmen getroffen worden.“

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