Österreich

Tierschützer-Prozess: Freisprüche aufgehoben

Heute Redaktion
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Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat einen Teil der Freisprüche im Tierschützer-Prozess aufgehoben. Das OLG Wien habe der Berufung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt stattgegeben und die Freisprüche für fünf der insgesamt 13 Beschuldigten aufgehoben, hieß es in einer Aussendung vom Montag.

Nicht rechtskräftig wurden die Freisprüche von fünf (der ursprünglich 13) Beschuldigten in Bezug auf Nötigung und versuchte Nötigung, Sachbeschädigung, Sachbeschädigung und Tierquälerei sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Die Freisprüche seien aufgehoben worden, "weil sich das Erstgericht zu diesen Vorwürfen nicht ausreichend auch mit den belastenden Beweismitteln auseinandergesetzt und seine Würdigung der Beweise nicht ausreichend begründet hat", hieß es in der Aussendung.  Das Landesgericht Wiener Neustadt werde über diese Anklagepunkte eine neue Hauptverhandlung durchzuführen haben.

Vier Anklagepunkte neu aufgerollt

Nicht rechtskräftig wurden die Freisprüche von fünf Beschuldigten zu konkret folgenden Anklagepunkten:

Androhung schwerwiegender Straftaten und von Sachbeschädigungen gegenüber Unternehmen von 2006 bis 2008 (Nötigung und versuchte Nötigung)
Zerstörung von Werbetafeln und von Fensterscheiben im Oktober 2006 (Sachbeschädigung)
Aufbrechen eines Schweinestalls im März 2008, wobei ca. 400 Tiere in Stress und Panik versetzt worden und einige dabei verendet seien (Sachbeschädigung und Tierquälerei)
Gewaltanwendung zur Verhinderung einer Festnahme im März 2007 (Widerstand gegen die Staatsgewalt)


Freispruch von "krimineller Vereinigung" bleibt

"Der Freispruch vom Vorwurf der 'kriminellen Vereinigung' (§ 278a StGB) und von einigen anderen Tatvorwürfen durch das Landesgericht Wiener Neustadt vom Mai 2011 blieb unbekämpft und wurde rechtskräftig", betonte das OLG Wien außerdem.

VGT-Obmann Martin Balluch, ehemals Hauptangeklagter in dem Verfahren, reagierte prompt: Der Entscheid sei "demokratiegefährdend", sagte er gegenüber der APA. Das OLG habe maximal negativ entschieden und sei jeder Berufung der Anklagebehörde gefolgt. Er selbst zähle nicht zu den fünf Betroffenen.