Die nach 14 Verhandlungsmonaten gestern freigesprochenen 13 Tierschützer können sich auf eine Verlängerung einstellen: Die Staatsanwaltschaft verkündete heute, in Berufung gehen zu wollen.
Das Verfahren gegen 13 Tierschützer wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation dürfte sich in die nächste Instanz ziehen. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt teilte heute mit, dass Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld angemeldet wurde. "Die Urteilsbegründung ist aus unserer Sicht in vielen Punkten nicht nachvollziehbar gewesen", sagte Sprecher Erich Habitzl.
Prüfung des Mafia-Paragrafen
Nach den Freisprüchen im Tierschützer-Prozess lässt Justizministerin Karl den umstrittenen "Mafia-Paragrafen" sowie den Prozess selbst evaluieren. Das kündigte sie vor dem heutigen Ministerrat an. Die Ministerin wollte sich jedoch nicht darauf festlegen, ob das Gesetz geändert wird. Sie wollte auch keinen genauen Zeitrahmen für die Evaluierung nennen. Man wolle das verantwortungsvoll prüfen und keine Husch-Pfusch-Aktion. Auch Vizekanzler Spindelegger wollte sich auf eine Änderung des umstrittenen Paragrafen nicht festlegen.
SPÖ-Klubobmann Cap sprach sich für eine Überarbeitung des sogenannten "Mafia-Paragrafen" aus: "Es ist seit langem unsere Auffassung, den zu überarbeiten", und das werde man tun, so Cap nach dem Ministerrat. Der gestern zu Ende gegangene Tierschützer-Prozess habe diese Auffassung noch bestätigt.
(APA/ red)