Österreich

Tierschützer-Verfahren endet mit Freispruch

Heute Redaktion
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Im letzten der drei neuen Tierschützer-Verfahren am Landesgericht Wiener Neustadt ist am Dienstag ein ehemaliger ehrenamtlicher Mitarbeiter des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) in allen Anklagepunkten - Nötigung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt - freigesprochen worden.

Das Urteil gegen den 32-jährigen Akademiker ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab. Die Mutter des Angeklagten brach in Tränen aus. Der Freispruch wurde vom Publikum mit tosendem Applaus quittiert.

Die Verhandlung war ursprünglich für zwei Tage anberaumt. Am Nachmittag erklärte Einzelrichter Erich Csarmann jedoch, dass er keine weiteren Zeugen zu hören brauche.

Den Freispruch bezüglich der schweren Nötigungen von Modehausketten-Eigentümern, denen in E-Mails Konsequenzen angedroht worden wären, falls sie Pelzprodukte weiter verkaufen würden, begründete der Richter so: "Es wurden Kampagnen in den Raum gestellt und Aktionen zivilen Ungehorsams angekündigt. Aber das waren keine Nötigungen. Durch abgehaltene Demos kam es sicher zu Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit. Aber es waren alles friedliche Demos. Das waren eher Belästigungen, Kunden wurden angepöbelt, aber auch aufgeklärt, aber nicht mit einer Intensität, mit der man unmittelbar Auswirkungen auf den Geschäftsumfang machen kann. Letztendlich ergibt sich der Umsatz aus autonomer Kundenentscheidung."

Konkretisierte und objektivierte Übergriffe fehlten dem Richter. Er ließ auch durchblicken, dass er den von den Modehäusern bezifferten Schaden von mehreren Hunderttausend Euro für "nicht glaubhaft" hielt - eine Aufstellung der behaupteten Einbußen fand sich nicht im Akt.