Österreich

Tierschützer von Vorwurf der Tierquälerei freigespro...

Heute Redaktion
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In der am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt gestarteten teilweisen Neuauflage des Tierschützer-Verfahrens ist der Angeklagte freigesprochen worden. Dem ehemaligen Kampagnenleiter der Vier Pfoten war in einem Einzelrichterverfahren schwere Sachbeschädigung und Tierquälerei vorgeworfen worden. Der Freispruch ist seit Freitag rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das Urteil am Freitag, somit ist es rechtskräftig. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im März 2008 in Bad Fischau-Brunn (Bezirk Wiener Neustadt) einen Schweinestall aufgebrochen zu haben. Dadurch seien etwa 400 Tiere in Stress und Panik versetzt worden und einige verendet, so die Anklage.

Der Beschuldigte betreibt inzwischen einen Gnadenhof in Oberösterreich. Laut seinem Verteidiger trifft ihn der Vorwurf, außerdem leide der Mandant unter dem Verfahren. 

Das Oberlandesgericht Wien hatte im Juni vergangenen Jahres fünf der am 2. Mai 2011 erfolgten 13 Freisprüche in Bezug auf Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei und Widerstand gegen die Staatsgewalt aufgehoben. Der Vorwurf der kriminellen Organisation nach Paragraf 278 ist aber vom Tisch.

VGT: "Glanzstunde für Rechtsstaat"

Als "Glanzstunde für den Rechtsstaat" hat Verein gegen Tierfariken (VGT)-Obmann Martin Balluch den Ausgang der Verhandlung in der teilweisen Neuauflage im Tierschützer-Verfahren bezeichnet. So hätte "von Anfang an" umgegangen werden müssen.