Eine Treibjagd, in deren Verlauf mehr als 90 Wildschweine ihr Leben lassen mussten, wird nun eine Sache für die Gerichte. Tierrechtsaktivist Martin Balluch hat auf seinem Blog bekanntgegeben, dass er gegen den niederösterreichischen Landesjägermeister Josef Pröll und Alfons Mensdorff-Pouilly deswegen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingebracht hat.
Eine Treibjagd, in deren Verlauf mehr als 90 Wildschweine ihr Leben lassen mussten , wird nun eine Sache für die Gerichte. , dass er gegen den niederösterreichischen Landesjägermeister Josef Pröll und Forstwirt Alfons Mensdorff-Pouilly deswegen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingebracht hat.
Bei der Treibjagd, die sich am 23. November 2013 in einem Jagdgitter bei Kaumberg (Bezirk Lilienfeld) zugetragen hat, sollen 93 Wildschweine erschossen worden sein. Das eigentlich Grausame: Zahlreiche Tiere erlagen erst Tage später ihren Wunden, so der Tierschützer Martin Balluch.
Balluch hat nun gegen die Verantwortlichen Strafanzeige wegen Tierquälerei bei der zuständigen Staatsanwaltschaft St. Pölten eingebracht. "Die Gatterjagd gehört schleunigst verboten", fordert Balluch. "Die Tiere laufen verängstigt die Zäune entlang, doch dort warten die Schlächter mit ihren Gewehren."
Laut Paragraf 222 des Strafgesetzbuches blüht bei Tierquälerei eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Auf Seite 2 finden Sie die Anzeige im Wortlaut...
An die Staatsanwaltschaft St. Pölten
Schießstattring 6
3100 Sankt Pölten
Wien, am 29. April 2014
Strafanzeige
gegen:
• Ing. Josef Pröll, niederösterreichischer Landesjägermeister
• Dr. Peter Lebersorger, Generalsekretär der Landesjagdverbände
• Alfons Mensdorff-Pouilly
• Dr. Christian Konrad, ehemaliger niederösterreichischer Landesjägermeister
wegen möglicher Übertretung von § 222 StGB Tierquälerei. Dieser Paragraph verbietet die rohe Misshandlung von Tieren und das Zufügen unnötiger Qualen. Ich bitte die Staatsanwaltschaft den vorliegenden Verdacht zu prüfen und gegebenenfalls ein Strafverfahren einzuleiten.
Sachverhaltsdarstellung
Die Hans Dujsik Privatstiftung, zu deren Vorstandsmitgliedern Dr. Christian Konrad gehört, ist grundbücherliche Eigentümerin der EZZ 64, 95, beide KG 19038 Obertriesting, mit einer Gesamtfläche von rund 240 ha. Diese Fläche ist durch einen Wildzaun abgegrenzt und bildet ein sogenanntes Jagdgatter. Mindestens 1x pro Jahr findet dort eine Treibjagd zumindest auf Wildschweine statt. In diesem Jagdgatter gibt es zumindest 4 große Futterstellen mit betonierten Flächen, zum Teil sogar mit Silos, die ganzjährig nachgefüllt werden. Nachweisbar sind in diesem Gatter neben den Wildschweinen, die sich dort in ungeheuer großer Zahl befinden, auch Mufflons, Rehe und Hirsche.
Es besteht der Verdacht, dass für Rehe und Hirsche keine artgemäße Nahrung geboten wird, u.a. weil keine natürliche Nahrung für Wiederkäuer nachwachsen kann, und dass deren Nahrungsaufnahme an den Futterstellen durch die Überpopulation an Wildschweinen behindert wird. Die halbverhungerten Tiere versuchen verzweifelt durch den Jagdzaun hindurch aus dem Gatter heraus im benachbarten Wald etwas Essbares zu finden. Sie leiden dadurch zweifellos unnötige Qualen.
Es besteht der Verdacht, dass durch die übergroße Wildtierpopulation das Trinkwasser verunreinigt ist und dass Medikamente an die Tiere abgegeben werden müssen.
Mindestens einmal pro Jahr, Ende November bis Anfang Dezember, zuletzt am 23. November 2013 und um den 6. Dezember 2012, findet ein Massenabschuss von Wildschweinen statt. Am 23. November 2013 nahmen daran der nö Landesjägermeister Ing. Josef Pröll, der ehemalige nö Landesjägermeister Dr. Christian Konrad, Waffenhändler Alfons Mensdorff-Pouilly und der Generalsekretär der Landesjagdverbände Dr. Peter Lebersorger teil. Im Jahr davor nahmen zumindest die Verdächtigen Pröll und Konrad an diesem Massenabschuss teil.
Am 23. November 2013 wurden dabei 93 Wildschweine unmittelbar getötet. Allerdings fand man nach Angaben von Zeugen am nächsten Tag noch 60 weitere verendete Wildschweine. Auf einem Foto vom 8. Dezember 2012 erkennt man ein zwei Tage nach diesem Massenabschuss verendetes Wildschwein direkt am Gatterzaun. Ein Zeuge sah noch im Jänner 2014 mit eigenen Augen ein bei dem Abschuss einen Monat davor verletztes Wildschwein im Gatter den Zaun entlang kriechen. In jedem Fall wurden diesen Tieren völlig unnötig Qualen zugefügt.
Auf den Wildfleischuntersuchungsprotokollen muss der Schütze des jeweiligen Tieres ersichtlich sein. Diese müssen bis zum Jänner des Folgejahres an die Veterinärabteilung der BH Lilienfeld gesendet worden sein. Es besteht der Verdacht, dass in diesem Jagdgatter widerrechtlich nur der Berufsjäger angegeben wird. Laut Verordnung muss aber der Schütze jedem erlegten Wild zuzuordnen sein. Bei dem letzten Massenabschuss wurden 93 Wildschweine unmittelbar getötet, obwohl nach Zeugenaussagen mindestens 300 Schüsse gefallen sein sollen. Die Staatsanwaltschaft wird gebeten, die zuständige Behörde damit zu beauftragen, festzustellen, wie in diesem Fall mit den angeschossenen und später gefundenen Tieren umgegangen worden ist. Wurden die toten Tiere an den Wildbretthändler verkauft oder in die Tierkörperverwertung gebracht? Für beides müsste sich ein Nachweis eruieren lassen. Die später verendeten Tiere hätten jedenfalls nicht mehr in den Handel kommen dürfen.
Beweis:
• Zahlreiche Fotos der Massen an Wildschweinen und der Fütterungen, sowie von Hirschen und einem halbverhungerten Reh
• Aussage des für dieses Jagdgatter zuständigen Berufsjägers
• Aussage des benachbarten Revierjägers
• Aussage von DDr. Martin Balluch, Meidlinger Hauptstraße 63/6, 1120 Wien, der das Gatter persönlich gesehen und Fotos
aufgenommen hat
Ich ersuche über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden.
Hochachtungsvoll,
DDr. Martin Balluch
Obmann des VGT
Meidlinger Hauptstraße 63/6
1120 Wien