Österreich

Tierschützer ziehen vor Verfassungsgerichtshof

Die Novelle des Tierschutzgesetzes sorgt für Wirbel. Der Wiener Tierschutzverein will am Donnerstag um Überprüfung ansuchen.

Heute Redaktion
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Protest gegen das neue Tierschutzgesetz: WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic will am Donnerstag beim Verfassungsgerichtshof eine Stellungnahme einbringen.
Protest gegen das neue Tierschutzgesetz: WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic will am Donnerstag beim Verfassungsgerichtshof eine Stellungnahme einbringen.
Bild: Denise Auer

Aufregung über das neue Tierschutzgesetz! Kleine Vereine fühlen sich in ihrer Existenz bedroht. Denn: Die Auflagen für das Vermitteln von Tieren wurden mit 1. Juli verschärft, das "öffentliche Feilbieten" ist verboten. Der Wiener Tierschutzverein spricht von einem "gesetzlichen Pfusch".

Tierschutzverein zieht vor Gericht

Der Tierschutzverein geht morgen zum Verfassungsgerichtshof. "Der WTV verlangt sofort ein Ende der juristischen Voodoo-Aktionen", so WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic. Sie will persönlich eine juristische Stellungnahme zum Tierschutzgesetz mit der Bitte um amtswegige Überprüfung einbringen.

Der "Wiener Tierschutzverein" ist verärgert. "Es stellt sich die Frage, was die Stadt Wien überhaupt damit meint, die Strafen werden vorläufig ausgesetzt? Wenn das bedeuten soll, dass sich die Behörde vorbehält, die Strafen jederzeit wieder einzufordern, sprich ein juristisches Damoklesschwert über der Existenz von Vereinen schwebt, dann ist eine geordnete Tierschutzarbeit nicht mehr möglich", so WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.

Immerhin: Die Stadt stellte die bereits verhängten Strafen "ruhend", bis 1. Juli 2018 läuft die vom Ministerium festgelegte Übergangsfrist, in der die betroffenen Tierschützer die neuen Auflagen umsetzen können. (gem)