Österreich

Tirol verschärft ab Neujahr Lkw-Fahrverbot

Bisher gilt ein sektorales Fahrverbot auf der Inntalautobahn für acht Gütergruppen. Ab 1. Jänner kommen fünf weitere hinzu.

Heute Redaktion
Teilen

Das Land Tirol verschärft im neuen Jahr das sektorale Lkw-Fahrverbot auf der Inntalautobahn A12. Das betrifft sowohl einige Güter, die nicht mehr transportiert werden dürfen, als auch gewisse Fahrzeugtypen. Denn galt bisher eine generelle Ausnahme für Fahrzeuge der Euroklasse VI, profitieren künftig nur mehr die neuesten Modelle dieser Klasse von einer Sonderregelung.

Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) begründet den restriktiven Schritt mit einer Maßnahme gegen Umweltbelastung. Er wolle nicht tatenlos zusehen, wie Tirol weiterhin überrollt und unsere Luft ständig belastet wird. "Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht", sagt Platter. Ziel der neuen Regelung sei es auch den Gütertransport vermehrt auf die Schienen zu verlagern.

Auch die stellvertretende Landeshauptfrau Ingrid Felipe (Die Grünen) begrüßt das neue Gesetz. Die bisherigen Einschränkungen hätten zwar eine "stetige Verbesserung der Luftqualität" herbeigeführt, dennoch verzeichne man nach wie vor Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte. Man sei daher zum Schutz der Bürger dazu "verpflichtet" strengere Regeln zu erlassen.

Verbot auf bestimmten Autobahn-Abschnitt

Neben den acht bereits bisher verbotenen Gütergruppen wie etwa Abfälle, Aushub, oder Rundholz dürfen ab 1. Jänner 2020 auch Papier und Pappe, flüssige Mineralölerzeugnisse, Zement, Kalk und gebrannter Gips, Rohre und Hohlprofile sowie Getreide nicht mehr mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen auf der A12 Inntalautobahn zwischen Kufstein/Langkampfen und Ampass transportiert werden.

Da neuere Schwerfahrzeuge nachweislich ein besseres Emissionsverhalten als ältere Lkw haben und auch ein Anreiz für Unternehmen geschaffen werden soll, auf die beste Technologie umzurüsten, bleiben Lkw der Euroklasse VI, die ab dem 1. September 2018 erstmalig zugelassen wurden, vom Fahrverbot ausgenommen.

Übergangsfrist gilt teilweise bis 2023

Ebenso bleibt der Ziel- und Quellverkehr mit einer zeitlich gestaffelten Bindung an bestimmte Euroklassen vom Fahrverbot ausgenommen. So sind Lkw der Euroklasse IV ab 1. Jänner 2020 und Lkw der Euroklasse V ab 1. Jänner 2023 vom Fahrverbot auch im Ziel- und Quellverkehr betroffen.

Jene "Zone", für die die Ausnahmen gelten, wird zum Teil befristet bis 31. Dezember 2020 in Ost-West-Richtung nach Bludenz und Feldkirch und nach Graubünden und Liechtenstein ausgeweitet, um eine vorübergehende stärkere Betroffenheit einzelner Regionen von diesen Fahrverboten zu berücksichtigen.

1/64
Gehe zur Galerie
    <strong>26.04.2024: Barometer-Beben! Neue Konkurrenz für FP-Chef Kickl.</strong> Enges Rennen im April-Barometer von <em>"Heute"</em>: Vier Parteichefs haben exakt dieselben Zustimmungswerte. <a data-li-document-ref="120033420" href="https://www.heute.at/s/barometer-beben-neue-konkurrenz-fuer-fp-chef-kickl-120033420">Bier-Chef Wlazny wird auf Platz 1 ausgewiesen &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120033251" href="https://www.heute.at/s/kein-auto-kein-haus-so-lebt-rene-benko-120033251"></a>
    26.04.2024: Barometer-Beben! Neue Konkurrenz für FP-Chef Kickl. Enges Rennen im April-Barometer von "Heute": Vier Parteichefs haben exakt dieselben Zustimmungswerte. Bier-Chef Wlazny wird auf Platz 1 ausgewiesen >>>
    Denise Auer, Helmut Graf