Österreich

Tiroler beleidigt Strache auf Twitter – verurteilt

Heute Redaktion
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(v.l.) Rechtsanwalt René Schwetz und der Angeklagte am Freitag, 28. Juni 2019, vor Beginn des Prozesses nach einer Privatanklage von Ex-Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache wegen Ehrenbeleidigung am Landesgericht Innsbruck.
(v.l.) Rechtsanwalt René Schwetz und der Angeklagte am Freitag, 28. Juni 2019, vor Beginn des Prozesses nach einer Privatanklage von Ex-Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache wegen Ehrenbeleidigung am Landesgericht Innsbruck.
Bild: picturedesk.com/APA/Brigitte Forster

Strache hatte den Tiroler wegen Ehrenbeleidigung angezeigt, weil er ihn auf Twitter beschimpft haben soll. Dieser verteidigte sich: "Der Tweet war noch nicht fertig."

Am Landesgericht Innsbruck ist am Freitag ein Tiroler wegen Beleidigung des früheren FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache nicht rechtskräftig verurteilt worden. Strache hatte Privatanklage gegen den Mann erhoben.

Der Tiroler soll Strache Anfang Mai, wenige Wochen vor dessen Rücktritt als Vizekanzler, auf Twitter massivst beleidigt und beschimpft haben. Der Beschuldigte drückte vor Gericht sein Bedauern aus und verwies darauf, dass er den betreffenden Tweet durch ein Missgeschick frühzeitig und halbfertig veröffentlicht hätte.

"Hass-Posting" war noch nicht fertig

"Wenn der Tweet fertig gewesen wäre, wäre erkennbar gewesen, dass es nicht meine Absicht war, zu beleidigen, sondern, dass ich auf den Umgangston im Netz aufmerksam machen wollte", erklärte der Tiroler der sich vor Gericht ohne Anwalt selbst verteidigte. Er habe damit auf die "drastische Ausdrucksweise der FPÖ-Gefolgschaft" aufmerksam machen wollen, weswegen der Beitrag wie ein Hass-Posting eines FPÖ-Anhängers aussehen hätte sollen.

Weil er zugegeben hatte, dass er den fertigen Text aber auf jeden Fall veröffentlicht hätte, sah Straches Anwalt René Schwetz neben dem objektiven Tatbestand auch den subjektiven Tatbestand erfüllt, wie die APA meldet. Der Rechtsvertreter mutmaßte, dass der Tweet dann "wahrscheinlich noch schlimmer gewesen" wäre und fügte hinzu: "Es ist viel passiert in letzter Zeit, trotzdem ist auch ein HC Strache nicht vogelfrei."

Mildernde Umstände

Dass sich der bisher unbescholtene Angeklagte nach der Tat schriftlich entschuldigt, sowie während des Prozesses ein umfassendes und reumütiges Geständnis abgelegt hatte, wertete die Richterin als mildernde Umstände. Sie verurteilte den Tiroler schließlich zu einer Entschädigungszahlung von 400 Euro sowie einer Geldstrafe in Höhe von 160 Euro, wovon aber 120 Euro bedingt nachgesehen wurde. Im Punkt der ebenfalls vorgeworfenen üblen Nachrede erfolgte kein Urteil. (red)