Österreich

Tiroler Staatsverweigerer verurteilt

In einem turbulenten Prozess wurde am Freitag ein tiroler Staatsverweigerer verurteilt. Der Mann hatte die Staatsanwaltschaft bedroht.
Heute Redaktion
13.09.2021, 22:21

Ein bizarrer Prozess lief am Freitag im Landesgericht in Korneuburg über die Bühne. Ein 40-jähriger Tiroler musste sich an diesem Termin wegen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchter Erpressung rechtfertigen. Der Tiroler hatte mehreren Staatsanwälten mit Eintragungen von Privatschulden im amerikanischen Handelsregister "UCC" gedroht.

Strenge Sicherheitsvorkehrungen

Zum Prozesstermin herrschte im Landesgericht erhöhte Alarmbereitschaft. Zahlreiche zusätzliche Justizbeamte waren vor Ort, außerdem galt für das gesamte Gerichtsgebäude ein strenges Fotografie- und Videoverbot. Der Prozess war nach Korneuburg verwiesen worden um den Eindruck der Befangenheit zu mindern, da es sich bei den Bedrohten um Mitglieder der Staatsanwaltschaft handelte. Allen Sicherheitsvorkehrungen zum Trotz eskalierte die Situation vor Gericht dann aber dennoch.

Angeklagter wird aus Gerichtssaal verwiesen

Bereits der Beginn des Prozesses rund um den mutmaßlichen Staatsverweigerer verlief holprig. Der Tiroler postierte auf dem für ihn vorgesehen Platz im Gericht mehrere Tafeln, auf denen unter anderem zu lesen war: "Urteilen tut Gott" "Unschuldig" und "kein Angeklagter anwesend". Bereits zu Beginn des Prozesses musste der Mann allerdings aus dem Gerichtssaal verwiesen werden, da er die Verhandlung von Anfang an durch laute Zwischenrufe behinderte. Als ihn schließlich mehrere Justizbeamte aus dem Verhandlungssaal entfernten, beschwerte sich der Tiroler lautstark über eine "Geiselnahme" sowie eine später über eine "schwere Entehrung".

Tiroler forderte Millionen von Staatsanwaltschaft

Der derzeit in Feldkirch inhaftierte Tiroler hatte im Vorfeld des Prozesses Entschädigungen in Millionenhöhe von mehreren Staatsanwälten verlangt, als diese Zahlungen nicht eingingen begann er mit der Androhung der Eintragung von Schulden der betroffenen Staatsanwälte im "UCC". Grund für die Forderungen des Mannes ist ein, wie er es beschreibt, "Megaverbrechen" gegen ihn, dass in dem nunmehr fast zwei Jahren andauernden Freiheitsentzug gegen seine Person begründet sei.

Urteilsverkündung ebenfalls unterbrochen

Bei der späteren Urteilsverkündung war der Mann zumindest zu Beginn noch im Gerichtssaal anwesend, musste allerdings bereits nach kürzester Zeit wieder aus dem Saal verwiesen werden, nachdem er auch die Urteilsverkündung immer wieder mit lauten Zwischenrufen sabotiert hatte.

Das Urteil: Dreieinhalb Jahre Haft

Das Landesgericht in Korneuburg verurteilte den 40-jährigen schließlich zu insgesamt dreieinhalb Jahren Haft. Die Androhung von Eintragungen im "UCC" erfülle den Straftatbestand der gefährlichen Drohung, argumentierte das Gericht die Urteilsfindung. Außerdem wurde das Verhalten des Beklagten vor Gericht vom Schöffensenat als versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt wahrgenommen. Der Anwalt des Beklagten ebenso wie die Staatsanwaltschaft gaben jedoch keine Erklärungen ab, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

(mat)

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