Tirol

Chef kündigt Frauen, weil sie keine Impfung wollen

Zwei Mitarbeiterinnen einer sozialen Interessenvertretung sollen gekündigt worden sein, weil sie die Corona-Impfung ablehnen. Die AK Tirol prüft.

Roman Palman
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Die Arbeiterkammer in Tirol hat sich der beiden Fälle angenommen
Die Arbeiterkammer in Tirol hat sich der beiden Fälle angenommen
Roland Mühlanger / picturedesk.com

Schock für zwei Frauen in Tirol: Sie sollen laut einem Bericht der "Kronen Zeitung" die Kündigung erhalten haben, weil sie sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen wollen.

Beide Frauen hätten demnach Familie, Vorerkrankungen im Bereich der Lunge und starke Allergien gegenüber Medikamente. Aus diesem Grund hatten beide von einem Arzt einen Attest zur Befreiung von der FFP2-Maskenpflicht bekommen, die Corona-Impfung lehnen die beiden Betroffenen, die anonym bleiben wollen, nach ärztlicher Rücksprache für sich ab.

Ultimatum: zwei Möglichkeiten

Weil die Angestellten aber in ihrem Job bei einer sozialen Interessenvertretung in Tirol in direktem Kontakt mit Personen stehen, wurden sie wegen der FFP2-Maskenpflicht im März dienstfrei freigestellt – bis die Maskenpflicht wieder aufgehoben wird. Gehalt gab es weiterhin. 

Anfang Juni erhielten sie dann telefonische Nachricht vom Arbeitgeber: "Wir wurden gefragt, ob wir uns freiwillig gegen Covid impfen lassen würden. Dann wurden zwei Möglichkeiten vorgelegt. Entweder tragen wir bei der Arbeit eine FFP2-Maske, dann sei eine Impfung nicht nötig. Oder wir tragen einen normalen Mund-Nasen-Schutz, doch dann müsse eine Impfung sein. Komme keine dieser Varianten infrage, laufe es auf die Kündigung hinaus. Wir haben angeboten, uns regelmäßig testen zu lassen, doch das wurde ausgeschlagen", so das Duo gegenüber der "Kronen Zeitung".

Kündigung kam per Email

Auf Nachfrage, ob diese interne Regelung ihnen schriftlich zugestellt werden könne, sei die Situation eskaliert. Die patzige Antwort eines Zuständigen: "Wenn Sie von mir etwas Schriftliches verlangen, erhalten Sie die Kündigung". Eine einvernehmliche Kündigung hätten die Frauen abgelehnt.

Kurz darauf kam auch schon die Kündigung – schriftlich, per Email. Allerdings ohne Kündigungsgrund. Die Betroffenen sind sich sicher: weil sie die Impfung ablehnen.

Der Arbeitgeber erklärte gegenüber der Zeitung, dass die Dienstverhältnisse "unter Einbeziehung des Betriebsrates sowie unter Wahrung aller Ansprüche der Dienstnehmerinnen beendet" wurden. "Inhaltlich darf angemerkt werden, dass nur die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe i. S. der einschlägigen Verordnung zu einer Dienstfreistellung führt, nicht jedoch eine Maskenbefreiung aus medizinischen Gründen." Weitere Auskünfte werde man nicht erteilen.

Impfung als Entlassungsgrund – das sagt AK Tirol

Die Arbeiterkammer Tirol prüft nun die Causa, denn eine gesetzliche Impfpflicht gibt es in Österreich nicht. Allerdings ist die Thematik, ob Arbeitgeber darauf bestehen können, derzeit heiß diskutiert. Judikatur dazu ist noch keine vorhanden. 

"Die Frage, ob ein Arbeitgeber eine Impfung anordnen und ob wegen einer nicht erfolgten Impfung eine Kündigung ausgesprochen werden darf, stellt rechtliches Neuland dar", betont auch der Leiter der AK-Tirol-Arbeitsrechtsabteilung, Thomas Radner.

"Der Gesetzgeber wird aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsschutzes eine Impfplicht anordnen dürfen, er hat dies aber bislang nicht getan. Daher stellt sich die juristische Frage, ob eine Kündigung sittenwidrig und daher rechtsunwirksam ist."

Die ärztlich attestierte Maskenbefreiung selbst würde keinen Kündigungsschutz bieten. Aber, so Radner: "Es könnte aber sein, dass die Maskenbefreiung auf einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung beruht, die länger als sechs Monate andauert. Dann könnte die Kündigung eine unzulässige Diskriminierung aufgrund einer Behinderung darstellen".

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