Beim Verlesen der Anklageschrift wurde deutlich welche Qualen das damals vierjährige Mädchen durchleben musste. Der eigene Vater (55) soll sein Kind jahrelang missbraucht haben.
Konkret wurde ihm vom Staatsanwalt vorgeworfen, regelmäßig in der Badewanne geschlechtliche Handlungen an ihr vorgenommen zu haben.
Dem 55-Jährigen werden auch pornographische Darstellungen Minderjähriger zwischen 2011 und 2016 in den Bezirken Gmunden und Vöcklabruck vorgeworfen.
Wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs Unmündiger, sowie wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und wegen des Vergehens der pornographischen Darstellung Minderjähriger musste er sich am Donnerstag am Welser Landesgericht verantworten.
Er soll sich geständig gezeigt haben. Der Richter verurteilte ihn am Abend zu vier Jahren unbedingter Haft - nicht rechtskräftig.
(mip)