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"Ich ekle mich selbst für das, was ich getan habe"

Heute Redaktion
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Weil ein Sadomaso-Paar die Tochter (5) der Beschuldigten zur Sexklavin machen wollte, musste es sich nun vor Gericht verantworten. Die Mutter zeigte sich reuig.

"Ich schäme mich zutiefst dafür, was ich ihr angetan habe. Ich könnte nur weinen. Ich ekle mich selbst vor mir für das", sagte die Beschuldigte Sara I.* (31) am Donnerstag vor dem Kreisgericht im Schweizer St. Gallen. Sie habe alles nur getan, um ihrem Partner F.H.* zu gefallen. Er sei ihr Lebensmittelpunkt gewesen. Seit September 2015 sitzt I. im vorzeitigen Strafvollzug. Sie sei in Therapie und es sei ein langer Weg. Sie wurde in Fußfesseln in den Gerichtssaal gebracht. "Ich habe mich H. damals völlig verschrieben und hatte ständig Angst, ihn zu verlieren." Deshalb habe sie das alles getan und ihre Tochter als Sexsklavin ausgebildet. Sie gab sogar zu, dass sie wollte, dass ihre Tochter von H. entjungfert wird, wenn sie älter ist.

Für das, was der heute achtjährigen Tochter von I. angetan wurde, forderte die Staatsanwaltschaft für die Mutter wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Pornografie und mehrfacher Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht dreieinhalb Jahre Haft. Für F. H. beantragte die Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und mehrfacher Pornografie eine Haftstrafe von fünf Jahren.

Keine Reue bei F. H.

Während I. vor Gericht geständig ist und Reue zeigt, wehrt sich H. gegen die meisten Vorwürfe: "Die Staatsanwaltschaft hat mir ganz viele fürchterliche Dinge vorgeworfen, die so nicht der Wahrheit entsprechen." Ihm sei es nur darum gegangen, die sexuelle Beziehung zu I. aufrecht zu erhalten. So habe er den Dingen eben ihren Lauf gelassen. Heute mache er sich das zum Vorwurf. Und betont: "Ich bin nicht pädophil, ich habe selber drei Kinder."

Für die Staatsanwaltschaft sind H.s Ausführungen nicht glaubhaft. Er wolle das Geschehene bloß abschwächen, indem er vorgebe, das seien alles nur Fantasien gewesen und er gar nicht der Hauptakteur. Die Staatsanwaltschaft hält fest: "Hier geht es um ein fünfjähriges Mädchen, dass als Sexspielzeug missbraucht und manipuliert wurde." Die Aktenlage sei klar.

Die Opfervertretung forderte vor Gericht eine Genugtuung von 40.000 Franken – umgerechnet rund 34.000 Euro. Noch heute leide die Achtjährige unter dem Geschehenen. Das Mädchen besuche eine Sonderschule, weil ein Besuch einer Regelklasse nicht möglich war: Die Achtjährige habe dort immer über Pornos oder Sex geredet. "Dieses Trauma wird sie ein Leben lang beschäftigen", so die Anwältin.

"Mein Mandant ist kein Monster"

Die Verteidigerin von Sara I. folgt den Anträgen der Staatsanwaltschaft und betont: "Meine Mandantin muss bestraft werden, keine Frage. Aber sie war stets kooperativ und geständig. Und sie war H. einfach komplett hörig." Das müsse bedacht werden.

H.s Verteidiger forderte vor Gericht mehrere Freisprüche. Er hält eine Freiheitsstrafe von nicht über 10 Monaten bedingt für angemessen. "Mein Mandant ist nicht unschuldig. Aber er ist auch nicht das große böse Monster." I. habe sich H. unterordnen wollen und konnte sich dem jederzeit entziehen. "In der Untersuchung und für den Staatsanwalt war klar, dass der arrogante norddeutsche Mann, der größer und älter ist, einfach der Täter sein muss." Diese tendenziöse Sicht habe im Vorfeld alles geprägt und sei falsch.

In ihrem Schlusswort macht I. deutlich, wie sehr sie alles bereue. "Ich kann es nicht rückgängig machen, würde es aber noch so gerne." Was sie jetzt tun könne, sei für ihre Tochter da zu sein und ihr eine besser Mutter zu sein als bisher. "Ich bin sehr dankbar, dass meine Tochter jetzt in einer Pflegefamilie ist, in der es sie es gut hat und bin froh, dass mir noch Kontakt zu ihr ermöglicht wird." Sie hoffe, dass ihre Tochter ihren Weg findet und dass sie sie dabei so gut wie möglich begleiten könne.

Das Urteil wird schriftlich eröffnet.

* Namen der Redaktion bekannt (taw/20 Minuten)