Österreich
Tochter angeblich missbraucht: Freispruch
Im Zweifel freigesprochen worden ist ein 51-Jähriger am Mittwoch im Landesgericht Salzburg vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an seiner achtjährigen Tochter. Er muss jedoch 1.180 Euro Geldstrafe und 700 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin mit einer Ohrfeige verletzt haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Laut Anklage soll der Beschuldigte seine Tochter im Vorjahr im Bezirk Zell am See wiederholt sexuell missbraucht haben. Der Vater beteuerte seine Unschuld.
Mädchen gestand Schwester Lügen
Den Freispruch begründete der Vorsitzende des Schöffensenates, Roland Finster, im Wesentlichen anhand von zwei Aussagen: Ein Gerichtsgutachter habe die belastenden Angaben der Achtjährigen nicht bestätigen können. Zweitens habe das Mädchen ihrer Schwester in Form eines Rollenspiels gestanden, dass die vorgeworfenen Tathandlungen gelogen seien.
Die Körperverletzung an seiner damaligen Lebensgefährtin hatte der 51-Jährige allerdings eingestanden. Er sei von ihr beschimpft und beleidigt worden und habe ihr deshalb die Ohrfeige verpasst, zitierte Verteidiger Manfred Seidl seinen Mandanten.
Lebensgefährtin am Auge verletzt
Die Frau erlitt eine Augapfelprellung und einen Bluterguss. Diese Verletzungen durch den Handrückenschlag seien keine Kleinigkeit mehr, sagte der Vorsitzende, nachdem er die Geldstrafe von 1.180 Euro und einen Teilschmerzensgeldzuspruch in Höhe von 700 Euro ausgesprochen hatte. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit. Staatsanwältin Karin Sperling gab keine Erklärung ab.