Österreich

Tochter in Syrien: Mutter verlor Klage gegen Staat

Heute Redaktion
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Die Wiener Dschihad-Mädchen Samra K. (l.) und Sabina S. (r.).
Die Wiener Dschihad-Mädchen Samra K. (l.) und Sabina S. (r.).
Bild: Polizei

Die Geschichte von Sabina und Samra bewegte: Die zwei Mädchen schlossen sich mit 15 Jahren dem IS an. Und genau deshalb zog die Mutter von Sabina vor Gericht. Denn: Laut ihr hätte das Mädchen niemals ausreisen dürfen. Der OGH ist anderer Meinung.

Die Mutter einer heute 20-Jährigen hat die Klage gegen die Republik verloren, der Oberste Gerichtshof hatte jetzt das letzte Wort.

Rückblick: 2014 konvertierten eine Wienerin und ihre Bekannte Samra zum Islam. Dann flogen die damals 15-Jährigen in die Türkei, von dort aus ging es ins IS-Gebiet weiter, wo Sabina heute verheiratet sein soll. Von Samra gibt es indes kein Lebenszeichen mehr. Sabina wäre bzw. ist im Februar 20 Jahre alt geworden.

Mutter: "Grenzbeamte hätten sie nie ausreisen lassen dürfen"

Gerade die Reise ist es, die laut Mutter verhindert hätte werden müssen: Dass die Minderjährigen überhaupt ausreisen konnten, begreife sie bis heute nicht, sagte die Frau in einem "Presse"-Interview. Aus diesem Grund habe sie die Republik geklagt, denn die Grenzpolizisten hätten die jungen Mädchen aus ihrer Sicht doch aufhalten und zurückschicken müssen. Das meint auch ihr Anwalt. Er geht davon aus, dass die Beamten feststellen hätten müssen, ob die Mädchen "nicht gegen den Willen der Sorgeberechtigten das Land verlassen". "Heute" berichtete über den Rechtsstreit.

Die Republik weist die Vorwürfe zurück – es sei Minderjährigen nicht grundsätzlich untersagt, freiwillig das Staatsgebiet zu verlassen. Zu der Causa gibt es derzeit keine klare Rechtssprechung. Der Fall ging durch alle Instanzen. Das Erstgericht wies die Klage ab, das Oberlandesgericht Wien bestätigte das abweisende Urteil des Erstgerichtes. Dann landete der Fall beim OGH: Der Oberste Gerichtshof wies die Revision der Kläger zurück und es kommt damit zu keiner Haftung der Republik.

OGH wies Klage ab

Die Begründung: Nach dem Schengener Grenzkodex müssen sich Grenzschutzbeamte bei Minderjährigen ohne Begleitung durch eingehende Kontrolle der Reisedokumente und Reisebelege darüber vergewissern, dass die Minderjährigen das Staatsgebiet nicht gegen den Willen der Sorgeberechtigten verlassen. Jedoch ist die Auffassung, dass die Zustimmung des Obsorgeberechtigten zur Ausreise nur bei Verdachtsmomenten geprüft werden muss, vertretbar. Konkrete Verdachtsmomente für ein Ausreisen der Minderjährigen ohne Zustimmung der Eltern sind in diesem Fall nicht hervorgekommen. Dass die 15-jährige Tochter über ihren Reisepass und das erforderliche Visum verfügte, ist ein Indiz für ihr Einverständnis.

Der Badener Anwalt Gottfried Forsthuber kommentiert das Urteil so: "Richtig so! Soweit käme es ja noch, dass die Republik in diesem Fall zahlen müsste. Mehr Eigenverantwortung, öfter mit dem Nachwuchs reden und besser aufpassen sind die Eckpfeiler dieser Entscheidung."

(Lie)