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Töchterchen (1) tot in Keller, Eltern angeklagt

Heute Redaktion
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Die Staatsanwaltschaft in der Schweiz erhebt gegen eine 35-jährige Deutsche und einen 54-jährigen Schweizer Anklage wegen mutmaßlicher Tötung ihrer gemeinsamen Tochter.

Die beiden Beschuldigten stehen in Verdacht, unter anderem aufgrund ihres Drogenkonsums ihre elterlichen Sorgfaltspflichten verletzt und die gemeinsame Tochter vernachlässigt zu haben. Konkret wird ihnen vorgeworfen, das Mädchen nicht altersgerecht ernährt und ihr keine ausreichende Bewegung ermöglicht zu haben.

Ebenfalls sollen sie die medizinische Versorgung, die körperliche Hygiene und sozialen Kontakten der einjährigen Tochter vernachlässigt haben. Daneben hätten die beiden Eltern laut Anklage ihr Kind mehrmals für mehrere Stunden unbeaufsichtigt alleine zu Hause gelassen. Diese Vernachlässigungen sollen schließlich zum Tod geführt haben.

Freiheits-und Geldstrafe

Die in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St.Gallen und dem Institut für Rechtsmedizin St.Gallen geführte Untersuchung ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen erhebt Anklage. Sie beantragt eine Verurteilung der 35-jährigen Mutter unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetzes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren, einer unbedingten Geldstrafe und einer Buße.

Der 54-jährige Vater soll wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetzes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren und einer unbedingten Geldstrafe verurteilt werden.

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