Österreich

Tod durch Mode-Droge: Anklage gegen Verkäuferin

Heute Redaktion
Teilen

Der Tod einer 20-jährigen Gmundnerin, die an einer Überdosis eines Betäubungsmittels starb, wird ein Fall für das Gericht. Beschuldigt wird jene Geschäftsfrau, die das Medikament weitergegeben haben soll. Ihr drohen bis zu drei Jahre Haft, wie der ORF Tirol berichtet.

, die an einer Überdosis eines Betäubungsmittels starb, wird ein Fall für das Gericht. Beschuldigt wird jene Geschäftsfrau, die das Medikament weitergegeben haben soll. Ihr drohen bis zu drei Jahre Haft, wie der ORF Tirol berichtet.

Die Geschäftsfrau hatte das berauschende Betäubungsmittel laut ihrem Anwalt Gottfried Hudl auch selbst konsumiert. Dazu habe sie sich einen eigenen Vorrat angelegt. Das Opfer habe sich sehr für diese Substanz interessiert, die Geschäftsfrau habe ihr daraufhin ihre eigenen Erfahrungen mit der Droge geschildert.



Laut ihrem Anwalt habe sie die 20-Jährige auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wirkung bereits bei geringsten Mengen eintrete und durch ein "Nachlegen" nicht gesteigert werden könne. Sie dürfe auf keinen Fall zu viel davon schnupfen, habe die Geschäftsfrau gewarnt.

Ein Gramm geschenkt

Daraufhin soll sie der jungen Frau ein Gramm von dem Pulver geschenkt haben - eine Menge, die für mehrere Monate gereicht hätte. Die junge Frau soll die ausdrückliche Warnung vor einer Überdosis jedoch nicht beachtet haben. Sie starb an einer "fulminanten" Überdosis, so der Anwalt.

Aber das sei für die Geschäftsfrau nicht vorherzusehen oder gar zu beeinflussen gewesen. Das Opfer habe aus eigener Verantwortung zu viel von der Substanz genommen, ihr tragischer Tod könne daher nicht seiner Mandantin zugerechnet werden, meint Anwalt Hudl.

Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Frau Anklage wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen erhoben. Darauf stehen bis zu drei Jahre Haft, da die Substanz als Medikament eingestuft wird und nicht als Suchtgift. In letzterem Fall hätten der Frau sogar bis zu zehn Jahre Haft gedroht.