Österreich

Tod eines Patienten (56): Urteil jetzt rechtskräftig

Heute Redaktion
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Das Urteil gegen die Ärztin ist rechtskräftig.
Das Urteil gegen die Ärztin ist rechtskräftig.
Bild: justiz.gv.at

Nach dem Tod eines Lehrers in einem Spital ist das Urteil gegen eine Oberärztin nun rechtskräftig. Das gab das Linzer Bezirksgericht am Freitag bekannt.

Am 7. August wurde eine Linzer Ärztin am Linzer Landesgericht zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro verurteilt ("Heute" berichtete). Am Freitag, zehn Tage danach, gab das Linzer Bezirksgericht nun bekannt, dass das Urteil rechtskräftig ist.

In dem Strafprozess ging es um einen damals 56-jährigen Lehrer aus dem Bezirk Linz-Land. Er war im März 2016 mit heftigen Unterleibsschmerzen von der Rettung in das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder eingeliefert worden.

Der Patient sei danach auf die Station der verurteilten Ärztin verlegt worden. Dort sei laut Anwalt aber nichts geschehen. Nur einen Tag danach starb der 56-Jährige dann aufgrund eines Durchbruchs des Zwölffingerdarms.

Wäre der Patient möglichst rasch chirurgisch versorgt worden, hätte der Mann gute Überlebenschancen gehabt. Dies stellte der Richter unter Berufung auf Sachverständigengutachten fest.

Die Oberärztin wurde wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits nach der Verhandlung auf Rechtsmittel verzichtet. Nun nahm auch die Verteidigung das Urteil an.

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    Mike Wolf

    (mip)

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