Das Bade-Drama geschah vor mehr als einem Jahr. Opfer war ein beeinträchtigter Mann (53). Anfang Oktober des Vorjahres hatten fünf Betreute und drei Fachkräfte das Therapiebecken in Rankweil besucht. Wie immer blieb der 53-Jährige am längsten im Wasser. Zwei Betreuerinnen halfen den anderen beim Duschen, eine dritte wollte rasch ein Handtuch holen. Vor Gericht gaben alle drei Frauen an, dass es sich nur um 20 Sekunden handelte, in denen der Mann unbeaufsichtigt war.
Als die Angestellte der Sozialeinrichtung zurückkam, lag der Mann leblos im 1,2 Meter tiefen Wasser. Die Reanimation wurde sofort eingeleitet, dennoch verstarb der Verunglückte nach elf Tagen.
In erster Instanz war die 27-jährige Betreuerin im Juni noch freigesprochen worden. Nun hob das Innsbrucker Oberlandesgericht das Urteil auf und sprach die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Dem Gericht zufolge habe sie ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Frau habe den geistig und körperlich beeinträchtigten 53-Jährigen zumindest eine Minute lang alleine im Wasser gelassen.
Die bisher unbescholtene 27-Jährige wurde in zweiter Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5.400 Euro (180 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil beträgt 2.700 Euro. Die restlichen 2.700 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Berufungsurteil ist rechtskräftig.