Österreich

Tod nach Messer-Attacke: Alle Angeklagten verurteilt

Heute Redaktion
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Neun Angeklagte mussten sich am Montag vor dem Welser Landesgericht verantworten.
Neun Angeklagte mussten sich am Montag vor dem Welser Landesgericht verantworten.
Bild: Matthias Lauber

Nach der tödlichen Messer-Attacke in einer Shisha-Bar in Regau (Bez. Vöcklabruck) mussten sich Montag neun Angeklagte vor Gericht verantworten. Alle wurden (nicht rechtskräftig) verurteilt.

Die Clanfehde, die am 9. Februar in einer Shisha-Bar in Regau (Bez. Vöcklabruck) in einer Massenschlägerei mit einem Toten endete, stand wochenlang in den Schlagzeilen. Zwei Kinder trauern seitdem um ihren toten Papa Besar N. (29).

Der junge Mazedonier starb an den Folgen einer Stichverletzung. Über mehrere Beschuldigte wurde damals unmittelbar nach dem Mord die Untersuchungshaft verhängt (wir berichteten).

Allerdings konnte seither nicht ermittelt werden, wer tatsächlich für den tödlichen Messerstich verantwortlich ist. Auf einem Überwachungsvideo kann die Tat nicht eindeutig nachvollzogen werden, heißt es aus Gerichtskreisen.

Stich durch Jacke und Pullover tödlich

Wie eine Obduktion ergab, wurde der zweifache Vater durch einen Stich durch seine Jacke und seinen Pullover hindurch getötet.

Hintergrund der blutigen Messer-Attacke dürfte eine schon Jahre zurückliegende Familienfehde unter Mazedoniern sein. Einige davon sind inzwischen österreichische Staatsbürger. Es soll sich um Konkurrenz im Baugewerbe handeln.

Prozessausgang

Am Montag mussten sich neun Beteiligte der Massenschlägerei vor dem Welser Landesgericht verantworten. Verhandelt wurden aber "nur" absichtlich schwere Körperverletzung, Raufhandel und Nötigung.

Alle Angeklagten wurden verurteilt. Ein 20-jähriger Österreicher mit mazedonischen Wurzeln wurde wegen schwerer Körperverletzung und der Beteiligung an der Rauferei zu 30 Monaten Freiheitsstrafe, davon zehn Monate unbedingt verurteilt.

"Ihm konnte die schwere Körperverletzung an zwei Opfern zugeordnet werden. Weil er aber schon einen Teil der Haft abgesessen hat, wurde er bereits bedingt entlassen", so Richterin Gerlinde Hellebrand.

Der Rest der Angeklagten im Alter zwischen 18 und 32 Jahren wurden wegen Raufhandels zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Einer von ihnen wurde auch wegen Nötigung verurteilt. Er erhielt zusätzlich eine Geldstrafe von 800 Euro. Ein anderer Angeklagter fasste sechs Monate auf Bewährung aus.

Das Urteil ist in allen Fällen noch nicht rechtskräftig.

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