Österreich

Tod nach Nebelgranaten: Autofahrer schuldig

Heute Redaktion
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Im Prozess um die tödliche Massenkarambolage auf der A22 im vergangenen Jänner ist der angeklagte Autofahrer heute am Landesgericht Korneuburg schuldig gesprochen worden. Der 64-Jährige wurde - nicht rechtskräftig - wegen fahrlässiger Tötung und schwerer bzw. leichter Körperverletzung zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Staatsanwalt Friedrich Köhl erinnerte in seinem Schlussvortrag daran, dass das Beweisverfahren eine Annäherungsgeschwindigkeit von etwa 120 km/h an die in eine Nebelwolke gehüllte Unfallstelle ergeben hatte. Durch den Anprall wurde eine Tschechin getötet. Ihr Fahrzeug wurde gegen ein weiteres geschleudert und dadurch noch andere Personen verletzt.

Anwalt: "Besonders gefährliche Verhältnisse"

Anwalt Manfred Ainedter hatte plädiert, die Anklage der besonders gefährlichen Verhältnisse fallen zu lassen. Richter Gernot Braitenberg-Zennenberg verwies neben der Unbescholtenheit des Beschuldigten darauf, dass alle an der Karambolage Beteiligten Schwierigkeiten hatten, die - durch welchen Nebel auch immer ausgelöste - gefährliche Situation zu bewältigen.

Verfahren gegen Soldaten vertagt

Das Verfahren gegen die ebenfalls angeklagten Bundesheer-Angehörigen wurde zur Einholung weiterer Gutachten vertagt. Am Abend des Unfalls hatte auf dem Truppenübungsplatz Korneuburg eine Ausbildungsübung stattgefunden, bei der Nebelgranaten im Abstand von etwa 110 Metern zur Autobahn geworfen wurden.