Nach dem überraschenden Tod einer 17-Jährigen, die nach dem Verdacht des Missbrauchs durch ihre Großeltern und zwei Nachbarn in Graz seit September 2010 in der Linzer Landesnervenklinik betreut worden war, macht die Justiz nun dicht. Die Staatsanwaltschaft Linz erklärte am Montag auf APA-Anfrage, sie wolle das Obduktionsergebnis nicht veröffentlichen.
Das Mädchen starb in der Landesnervenklinik im Tiefschlaf. Es sei nach mehreren Suizidversuchen in Absprache mit der Mutter in einen therapeutischen, künstlichen Tiefschlaf versetzt worden. Damit habe man sie schützen wollen, so der Spitalsbetreiber. Man habe sie zwar auf Schritt und Tritt beobachtet, zuletzt hätten diese Maßnahmen jedoch nicht mehr ausgereicht. Die vom Krankenhaus vorgenommene Obduktion hat ein Leberversagen als Todesursache ergeben.
Nun soll eine gerichtlich angeordnete Obduktion weitere Klarheit in den Fall bringen. Die Staatsanwaltschaft gab dazu heute bekannt, es werde auch ein toxikologisches und ein chemisches Gutachten erstellt. Das werde mehrere Tage in Anspruch nehmen. Aus Gründen des Amtsgeheimnisses, zum Schutz aller Betroffener und wegen des Opferschutzes werde man das Ergebnis aber nicht veröffentlichen.
"Sexualfantasien"?Das Mädchen hatte sich Anfang September 2010 einer Betreuerin im Spital anvertraut und angegeben, jahrelang von ihren Großeltern und zwei Nachbarn, darunter ein pensionierter Richter, gequält und sexuell missbraucht worden zu sein. Daraufhin wurde Anzeige gegen die vier Personen erstattet und Untersuchungshaft über die Verdächtigen verhängt. Im Oktober kamen sie wieder auf freien Fuß, nachdem das mutmaßliche Opfer sich immer mehr in Widersprüche verwickelte. Der Anwalt des verdächtigten Richters sprach von "bedauerlichen Sexualfantasien eines psychisch kranken Mädchens".
Für die Mutter der 17-Jährigen besteht jedoch an der Glaubwürdigkeit ihrer Tochter kein Zweifel. Sie ist überzeugt, die zunehmend schlechte Verfassung ihres Kindes sei auch darauf zurückzuführen gewesen, dass den Aussagen zu den Gründen seines Leides nicht gelaubt wurde.
APA/Red.