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Tod während Sex wird als Arbeitsunfall eingestuft

Während einer Geschäftsreise stirbt ein Mann beim Sex mit einer fremden Frau. Sein Arbeitgeber muss den Hinterbliebenen nun weiterhin Salär zahlen.

Heute Redaktion
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Ein Todesfall beim Geschlechtsverkehr beschäftigt Gerichte in Frankreich.
Ein Todesfall beim Geschlechtsverkehr beschäftigt Gerichte in Frankreich.
Bild: imago stock & people

Ein Gerichtsfall in Frankreich wird zum Präzedenzfall: Nach einem Urteil des Berufungsgerichts von Paris gilt ein Todesfall während des Sexaktes als Arbeitsunfall.

Konkret geht es um den Tod eines Sicherheitstechnikers am 21. Februar 2013, der in Medienberichten Xavier genannt wird. Der verheiratete Mann reiste geschäftlich nach Meung-sur-Loire im französischen Département Loiret. Dort lernte er eine Frau kennen, am Abend kam es in einem Hotelzimmer zum Sex zwischen den beiden. Während des Geschlechtsaktes erlitt er einen Herzinfarkt und starb.

Sex ist so alltäglich wie essen oder duschen

Die Justiz stufte den Fall als Arbeitsunfall ein. Damit hatten die Hinterbliebenen – die Ehefrau und Kinder des Verstorbenen – Anrecht, monatlich 80 Prozent von Xaviers Salär zu bekommen, bis zum Tag seiner Pensionierung. Die Firma, für die Xavier gearbeitet hatte, legte Berufung gegen den Entscheid ein, mit der Begründung, Xavier sei nicht in dem Hotelzimmer gestorben, das das Unternehmen für ihn organisiert gehabt habe.

In der zweiten Instanz erklärte ein Richter im Jahr 2016 den Fall erneut als Arbeitsunfall. Schließlich gehöre Geschlechtsverkehr zu den alltäglichen Handlungen wie duschen oder essen, meinte der Richter. Einmal mehr legte der Arbeitgeber Berufung ein.

In der letzten Instanz im Mai dieses Jahres erhielt Xaviers Familie erneut Recht. Was der Arbeitnehmer während seiner Geschäftsreise im Auftrag des Arbeitgebers mache, sei irrelevant. Während einer Geschäftsreise sei er klar unter der Verantwortung der Firma gestanden.

Die Arbeitsrecht-Anwältin Sarah Balluet machte den Fall erst jetzt bekannt.