Österreich

Todescrash mit Anhänger: Beide Kinder ohne Helm

Nach der Tragödie im Bezirk Korneuburg wird gegen Ford-Lenker (60) und Mutter (39) ermittelt. Beide Mädchen (1, 4) waren ohne Helm.

Heute Redaktion
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Unsägliches Leid für eine 39-jährige Tullnerin: Die Mutter fuhr am Sonntag 23 Minuten nach Sonnenuntergang mit ihrem Elektorroller in Hausleiten (Korneuburg) Richtung Tulln. Auf Höhe Perzendorf krachte um 20.50 Uhr ein Ford-Lenker in den ans E-Bike gekoppelten Fahrradanhänger.

Der Hänger mit den zwei kleinen Mädchen wurde rund 15 Meter in ein Feld geschleudert, die verletzte Mutter konnte ihre Töchter noch befreien. Binnen kurzer Zeit waren zwei Notarzthubschrauber (C2 und C9), Notärzte, Polizei am Unfallort. Für die Einjährige kam indes jede Hilfe zu spät, sie starb kurz vor ihrem zweiten Geburtstag. Auch die Chihuahuas waren auf der Stelle tot. Die vierjährige Schwester konnte reanimiert und ins SMZ Ost geflogen werden. Die 39-Jährige kam ins Tullner Spital, wurde auch sofort psychologisch betreut.

Nur Stunden später die traurige Nachricht aus dem Wiener SMZ Ost: Auch die Vierjährige war in der Nacht auf Montag ihren schweren Verletzungen erlegen ("Heute" berichtete).

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Kinder ohne Helm

Der Fahrer des Ford Focus gab gegenüber der Polizei an, den Elektroroller (Anm: kein Taferl, soll ein Elektrofahrrad sein) überhaupt nicht gesehen zu haben. „Ich dachte im ersten Moment an ein Wildtier und hielt an, dann sah ich das furchtbare Ausmaß", so der 60-jährige Wiener zur Polizei, der wie seine Beifahrerin unverletzt blieb. Und: Ein Alkotest verlief negativ (Anm.: er hatte einen Wert unter 0,1 Promille).

Der Anhänger soll laut dem 60-jährigen Wiener gar nicht sichtbar gewesen sein, die Staatsanwaltschaft Korneuburg stellte den Hänger sicher, lässt ihn nun technisch überprüfen, auch ein Gutachten steht im Raum. Gegen Mutter und Lenker wird wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung ermittelt. Fix ist: Beide Mädchen trugen keinen Helm.

Das sagen ÖAMTC und Staatsanwalt

Laut ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried sind bei Fahrrädern und E-Fahrrädern nur einachsige Anhänger unter gänzlicher Einhaltung der Fahrradverordnung (wie zB. Beleuchtung am Hänger, Rückstrahler hinten und seitlich, mindestens 1,5 Meter hohe Fahnenstange mit leuchtfarbenem Wimpel, Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahre) erlaubt. Ein E-Roller gilt bis 600 Watt und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit als Rad bzw. E-Rad und braucht kein Kennzeichen. „Wird nur ein Punkt überschritten, dann nicht mehr", so der ÖAMTC-Experte. Staatsanwalt Friedrich Köhl meint: "Entscheidend ist natürlich unter anderem, ob der Anhänger ausreichend beleuchtet war." (Lie)