Österreich

Todesfall Leonie (1): Arzt nicht suspendiert

Heute Redaktion
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Nach dem tragischen Tod einer Einjährigen in Oberösterreich aufgrund einer vermeintlichen Fehldiagnose darf der behandelnde Arzt weiterhin seinen Dienst verrichten.

Vor zwei Wochen starb die erst einjährige Leonie eines qualvollen Todes. Weil sie starke Bauchschmerzen hatte, waren Mutter und Oma mit der Kleinen zuvor ins LKH Vöcklabruck gefahren. Der behandelnde Arzt schätzte den Gesundheitszustand aber vermutlich falsch ein, verschrieb lediglich ein krampflösendes Medikament. Drei Stunden nach der Entlassung aus dem Spital verstarb Leonie, nur fünf Wochen vor ihrem zweiten Geburtstag.

Vater Bernhard Gattermaier erhob daraufhin schwere Vorwürfe gegen den Mediziner. Wie der Kurier heute berichtet, darf der Arzt, der gesagt haben soll, dass er ein "so hysterisches Kind" nicht behandeln kann, aber weiterhin seinen Dienst verrichten. Der Ärger bei der Familie ist dementsprechend groß. LKH-Ärztechef Alex Blaicher nannte die Gründe: "Für dienstrechtliche Konsequenzen benötigen wir Fakten, und Fakten bietet nur das Gutachten, das in Auftrag gegeben wurde und noch nicht vorliegt."

Karenzgeld muss nicht zurückgezahlt werden

Weiters prangerten die Gattermaiers das Verhalten der Gebietskrankenkasse an. Diese hatte nach der Bekanntgabe durch die Mutter, dass sie ihre Karenz aufgrund des Ablebens ihrer Tochter beendet, die sofortige Rückerstattung des bereits ausbezahlten Karenzgeldes gefordert. "Mir tut sehr leid, was da passiert ist. Als Mutter kann ich mich in die Situation der Eltern einfühlen. Sie brauchen das Karenzgeld nicht zurückzahlen und bekommen keinen Erlagschein", entschuldigte sich OÖGKK-Direktorin Andrea Wesenauer, die verspricht, dass ihre Mitarbeiter demnächst gecoacht werden, um in solchen Fällen sensibler vorzugehen.

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