Im Jahr 2015 kam der 35-Jährige als Flüchtling nach Österreich, diesen Dienstag stand er in Wien wegen Mordes vor Gericht. Yusof A. (35) aus der Stadt Shiraz galt bei uns als bestens integriert. Doch am Sonntag den 7. Mai 2023 soll er mit einer Pistole einen Landsmann (38) in seinem Shop auf der Simmeringer Hauptstraße erschossen haben – aus purer Geldgier und mitten in die Brust, so die Anklage der Staatsanwaltschaft.
Von der ersten Meldung bis zum Gerichtsprozess – alle "Heute"-Geschichten in einer Timeline
Das spätere Opfer hatte den Verdächtigen durch die Chat-App Telegram kennengelernt und war mit seiner Frau (26) aus Wolfsberg (Ktn.) angereist, um eine ausgemachte Hawala-Finanztransaktion durchzuführen. Dabei wird Bargeld zwischen Familien ohne Dokumentation in zwei Ländern gleichzeitig verschoben – ein Rezept, um die Bank-Sanktionen gegen den Iran zu umgehen.
Bei einem ersten Treffen am Tag vor der Bluttat soll es bereits zu lautstarken Unstimmigkeiten gekommen sein, die beinahe in Handgreiflichkeiten endeten. "Unter Südländern durchaus so üblich", relativierte Astrid Wagner vor Gericht. Ihr Mandant war in keinster Weise aggressiv, so die Star-Anwältin, die gemeinsam mit Michael Dohr im Fall die Verteidigung übernahm.
Am besagten Sonntag soll ihr Mandant dann plötzlich 7.000 Euro von den offerierten 33.000 Euro des Opfers abgezweigt haben, um private Schulden zu tilgen. Dann habe er erschossen. "Das stimmt überhaupt nicht, alles war ganz anders", führte die Juristin in ihrem Plädoyer aus.
"Es war ein Unfall", stammelte auch der Angeklagte und rollte eine lange Vorgeschichte samt blumiger Erklärungen für jede einzelne seiner Handlungen aus – wirklich konkret wurde er aber nicht. Nur so viel: "Er ging auf mich zu, dann löste sich der Schuss nächster Nähe" – und nicht aus 1,3 Metern Entfernung, wie das Schussgutachten ergab. Obwohl man in seiner Tasche Schmauchspuren fand, sei die verwendete Waffe sicher nicht von ihm gewesen. Die einzige Zeugin vom Vorfall, die Witwe des Opfers, wird erst am 12. Dezember aussagen. Es gilt die Unschuldsvermutung, lebenslange Haft droht.