Österreich

Todesstrafe-Artikel: Keine Buße für Professor

Heute Redaktion
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Bild: Marcus Gossler

Das Disziplinarverfahren gegen jenen Professor an der Universität Graz, der in einem Artikel die Todesstrafe für die Leugner des Klimawandels und den Papst als Verhütungsgegner zur Diskussion gestellt hat, wurde abgeschlossen. Es liegt eine Dienstpflichtverletzung vor, eine Strafe wurde aber nicht verhängt.

Der gebürtige Australier und Professor für Musikwissenschaft an der Universität Graz stellte den Webartikel zu Jahresende 2012 auf den Uni-Server. Der Beitrag unter dem Titel "Death penalty for global warming deniers?" führte in Folge zu Protestnoten aus der ganzen Welt.

Eine vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Kommission hat nun entschieden, dass eine Dienstpflichtverletzung vorliegt. Eine Strafe wurde allerdings nicht verhängt, meldete die Universität Graz am Mittwoch. Das Erkenntnis der Disziplinarkommission, die den Fall aus dienstrechtlicher Sicht geprüft hat, hält fest, dass der Musikologe gegen Paragraf 43 Abs. 2 des Beamtendienstrechtsgesetzes verstoßen hat. Darin wird festgehalten, der Beamte habe "in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt". Diese Dienstpflicht wurde verletzt.

Angelegenheit für Uni abgehakt

Von der Verhängung einer Strafe - sie hätte auch als Geldbuße ausfallen können oder in einer Entlassung münden können - wurde abgesehen. "Das Disziplinar-Erkenntnis berücksichtigt in besonderer Weise das sensible Verhältnis zwischen Meinungs- und Forschungsfreiheit sowie Äußerungen, die von der formellen Lehrbefugnis von Universitätslehrenden nicht gedeckt sind", hieß es. Mit Vorliegen des Bescheides betrachtet die Universität Graz die Angelegenheit als abgeschlossen. Das Rektorat weist darauf hin, dass die Universität "größten Wert auf die Wahrung der Menschenrechte legt und diese zu ihren obersten Prinzipien zählt".

Der Professor hatte im Artikel die Frage aufgeworfen, ob die Todesstrafe ab einer gewissen Größenordnung der potenziell letal Geschädigten angemessen sei. Primär zielte der Professor auf Leugner des Klimawandels ab, doch wurden auch der Papst und seine Berater angeführt, zumal sie mit ihrer Haltung zur Empfängnisverhütung an Millionen Aids-Toten mit schuldig seien.

Kein Offizialdelikt

Die Universitätsleitung hatte sich umgehend nach Bekanntwerden distanziert, hat die Entfernung des Textes vom Server veranlasst und eine öffentliche Entschuldigung des Autors eingefordert. Die Staatsanwaltschaft Graz hat den Fall geprüft, aber keine Tatbestände eines Offizialdeliktes erkennen können.