Österreich

Todkranker Georg (12): Nun Klage auf Behandlung

Heute Redaktion
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Mit Klage und einstweiliger Verfügung will die Anwältin des kleinen Georg (12) nun die Behandlung bekommen. Denn: Laut Facharzt-Stellungnahme ist Georg für die Therapie geeignet.

Es ist ein Kampf gegen die Zeit: Georg aus der Steiermark leidet an einer seltenen Nervenkrankheit, braucht dringend eine Therapie. Aber: Das einzig verfügbare Medikament am Markt ist sehr teuer und der Träger (KAGES) verweigert die Behandlung ("Heute" berichtete).

Patient erfüllt Kriterien

Doch die Familie des kleinen Steirers und Anwältin Karin Prutsch gaben nicht auf, holten eine Stellungnahme eines Facharztes ein, welche recht eindeutig ist: "Patient Georg P. leidet an einer spinalen Muskelatrophie, erfüllt die Kriterien für die seit Juni 2017 in Österreich zugelassenen Therapie mit dem Medikament Spinraza. Weder Alter, noch Erkrankungsdauer oder die Wirbelsäulen-Operation rechtfertigen eine Entscheidung, dem Patienten diese zugelassene und auch einzig verfügbare Therapie vorzuenthalten. Mit einer weiteren Verzögerung des Behandlungsbeginns würde eine klinische Verschlechterung von Georg P. billigend in Kauf genommen werden", so Kinderarzt Rudolf Schwarz.

Die Grazer Rechtsanwältin Karin Prutsch brachte jetzt eine Klage und eine einstweilige Verfügung, mit der beantragt wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung die Behandlung durchzuführen, ein. Eine Entscheidung über die einstweilige Verfügung erhofft sich Karin Prutsch binnen 14 Tagen.

KAGES bleibt dabei

„Aus unserer Sicht muss die Entscheidung über den richtigen Behandlungspfad für einen Patienten auch künftig von Medizinern getroffen werden", hält KAGes-Vorstand Karlhein Tscheliessnigg zur heutigen Aussage von Karin Prutsch fest, eine gewünschte Behandlungsmethode gerichtlich durchzusetzen, obwohl es laut Medizinexperten der KAGes keine Evidenz dafür gibt, dass diese beim Patienten die gewünschte Wirkung entfalten würde.

So liegen für das konkrete Medikament bisher nur Belege der Wirksamkeit vom Säuglingsalter bis zum Alter von zwei Jahren vor. Der Patient für den nun offensichtlich der Gerichtsweg beschritten wird, ist aber bereits zwölf Jahre alt, sodass die Zweifel der KAGes an einer einigermaßen adäquaten Wirkung auf Grundlage der evidenzbasierten Daten begründet sind.

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Die Wirksamkeit der Therapie laut publizierten Studien ist umso besser, je jünger der Patient bei Diagnose und je kürzer die Krankheitsdauer ist. Diese Kriterien entsprechen etwa den Empfehlungen die für den Einsatz von Nusinersen in Kanada oder Holland angewandt werden. Dem entsprechend wurde diese Behandlung in der Steiermark durch die KAGes bisher für vier Kinder bewilligt.

(Lie)